„Es gibt keine Alternativen zur Zivilklausel. Ihre Beseitigung ist in keinem Fall eine“
Torsten Bultmann, Politischer Geschäftsführer des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sprach mit der Deutschen UNESCO-Kommission über den Entwurf für ein neues nordrhein-westfälisches Hochschulgesetz.
Am 18. Dezember 2018 hat die Landesregierung den Entwurf für ein neues nordrhein-westfälisches Hochschulgesetz beschlossen. Dieser Entwurf, der derzeit im parlamentarischen Verfahren behandelt wird, sieht unter anderem vor, die Hochschulen nicht länger zu verpflichten, Zivilklauseln in ihre Grundordnung aufzunehmen. Aus der Zivilgesellschaft kommt dazu Kritik.
Mit der sogenannten Zivilklausel in §3 Abs. 6 des Landeshochschulgesetzes von NRW sollte bislang erreicht werden, dass sich die Hochschulen in NRW dazu verpflichten, einen Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt zu leisten und der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nachzukommen. Auch wenn diese Klausel wegfällt, setzt sich die Landesregierung ausdrücklich für die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im Bildungssystem ein. Die Landesstrategie BNE und die kürzlich erschienene Leitlinie BNE unterstreichen dies.
Deutschland beteiligt sich an der Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms BNE. Im gleichnamigen Nationalen Aktionsplan ist festgehalten, wie BNE in allen Bildungsbereichen in Deutschland verankert werden kann. Den Bereich Hochschule bewertet der Nationale Aktionsplan als einen der wichtigsten Hebel für einen gesellschaftlichen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit. Als ein Ziel formuliert er, dass die Länder BNE in ihren Hochschulgesetzen künftig verstärkt berücksichtigen.