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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Berücksichtigung von BNE/Nachhaltigkeit im Hochschulrecht

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

BNE und Nachhaltigkeit (NH) sind schon seit geraumer Zeit grundsätzlich in den Hochschulgesetzen verankert. Verpflichtungen im Kontext BNE/NH lassen sich aus den in den geltenden Hochschulgesetzen verankerten Aufgaben der Hochschulen ableiten.

Bei abgeschlossener (Sachsen-Anhalt), laufender (Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz) oder geplanter Novellierung (Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein) werden das Ob und Wie einer (geeigneten, weitergehenden bzw. expliziteren) Verankerung von BNE/NH im jeweiligen Landeshochschulgesetz geprüft. So ist zum Beispiel das novellierte Hochschulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern Ende 2019 mit einem ergänzten § 3 Absatz 1 ("Die Hochschulen orientieren sich in Forschung, Lehre, Weiterbildung am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung") in Kraft getreten. Ähnlich formuliert das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.07.2020 in § 3 Abs. 8: "Die Hochschulen leisten ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt."

Einzelne Länder sehen jedoch über die Aufnahme von BNE/NH in den allgemeinen Aufgabenkatalog der Hochschulen hinaus keine Notwendigkeit für eine weitergehende Berücksichtigung im Hochschulgesetz. Sie gehen unter Hinweis auf die Verantwortung der Hochschulen davon aus, dass Nachhaltigkeit im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung vor Ort rechtlich gestaltet werden soll und wird (Grundordnungen der Hochschulen) oder greifen das Thema, wie beispielsweise in Thüringen, ergänzend im Zusammenhang mit der jeweils geltenden Rahmenvereinbarung mit den einzelnen Hochschulen auf.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Virtuelle Lehrangebote/OER und Vernetzung

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

In Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Länder (Digitale Agenda, Digitalisierungsoffensive) werden Entwicklung und Bereitstellung hochwertiger Open Educational Resources (OER)-Inhalte über (Landes)Portale und auch in länderübergreifenden Verbünden weiterverfolgt, auf- und ausgebaut und gefördert. Beispielhaft zu nennen sind der Virtuelle Campus Rheinland-Pfalz, die Virtuelle Hochschule Bayern und das Netzwerk Hochschule und Nachhaltigkeit Bayern, die Hamburg Open Online University, die Virtuelle Akademie der Universität Bremen und eine Vielzahl digitaler Angebote (Studiengänge, Module) mit Nachhaltigkeitsbezug.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und die Digitale Hochschule NRW fördern im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive die hochschulübergreifende Produktion und Nutzung von digitalen Lehr-/Lernangeboten mit dem Förderprogramm "OERContent.nrw". Die hier entwickelten Lehr- und Lerninhalte sollen künftig in das neue Online-Landesportal ORCA.nrw (Open Resources Campus NRW) eingestellt werden und damit allen Studierenden und Lehrenden in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.

Im Freistaat Sachsen hat sich am Hochschuldidaktischen Zentrum ein landesweiter Facharbeitskreis "Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Hochschullehre" gebildet, der zum Austausch, Vernetzung und stärkerer Verankerung von BNE in der Hochschullehre beitragen will. Entsprechende landesweite Fortbildungsangebote wurden bereits entwickelt und angeboten. Beispielhalft wird eine Veranstaltung zum "Nachhaltigkeits-Empowerment in der Lehre – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als Impulsgeber für engagierte Lehre" angeboten.

Handlungsbedarf ergibt sich dabei im Hinblick auf die Weiterentwicklung der technischen Rahmenbedingungen, der Inhalte der Angebote und der Anerkennung der entsprechenden Studienleistungen. Nicht zuletzt deshalb unterstützt die AG "Digitalisierung im Hochschulbereich" der Kultusministerkonferenz (KMK) den Austausch und die Entwicklung von digitalen Lernmaterialien und Lehr-/Lernangeboten über Hochschul- und Ländergrenzen hinweg. Hierzu stehen die Länderportale in engem Austausch.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Fortlaufende Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE)

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

In den Ländern gibt es eine Vielzahl von Strategien und Maßnahmen, die auch mit Bezug zu den die Länder betreffenden Handlungsaufforderungen des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) für den Bereich Hochschulen/Wissenschaft zu sehen sind, deren Weiterentwicklung und Aktualisierung für die Relevanz von BNE und Nachhaltigkeit (NH) sensibilisieren und die weitere Umsetzung des Nationalen Aktionsplans BNE befördern. Themenfelder in der Zuständigkeit der Länder sind

  • Nachhaltigkeitsstrategien der Länder,
  • Verankerung von BNE im Hochschulbereich,
  • Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen und
  • Finanzierungs- und Anreizsysteme.

 

Die für diese Themenfelder im NAP BNE festgeschriebenen Maßnahmen sind in fortlaufender Umsetzung. Dabei werden Bewährtes – auch unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und im Zusammenwirken insbesondere mit den Hochschulen – weiterentwickelt und die Berücksichtigung von BNE/NH-Aspekten in den Beratungen und Aspekte von BNE/NH verstärkt bei aktuellen Beschlüssen der Kultusministerkonferenz eingebracht. Auf die Empfehlungen zur Digitalisierung in der Hochschullehre (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2019) wird beispielhaft verwiesen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE-Beauftragte und länderübergreifende Zusammenarbeit

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Während es in einzelnen Ländern Beauftragte gibt oder die Benennung geprüft wird, wird in anderen Ländern die Benennung eher zurückhaltend betrachtet. Bezüglich der länderübergreifenden Zusammenarbeit wird auf die in den Ländern bestehenden Gremien/Beiräte in Sachen BNE/NH verwiesen, zu deren Aufgaben die länderübergreifende Zusammenarbeit bereits gehört.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Akkreditierung von Studiengängen und BNE/Nachhaltigkeit

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Eine Einbeziehung von BNE/NH in Akkreditierungsverfahren ist nicht sachgerecht. Welche Kriterien bei der Akkreditierung von Studiengängen zugrunde gelegt werden, wird in der in allen Ländern gleichlautenden Rechtsverordnung geregelt, die den Studienakkreditierungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2017 näher ausführt. Auf die von der Kultusministerkonferenz am 07.12.2017 beschlossene Musterrechtsverordnung wird verwiesen.

Zugleich wird unterstrichen, dass mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit einzelne Studieninhalte nicht als Akkreditierungskriterium festgelegt werden können. BNE/NH als Studieninhalt kann bei der Akkreditierung von Studiengängen daher nicht generell als Kriterium berücksichtigt werden. Ob und welche Aspekte von BNE/NH in einzelnen Studiengängen enthalten sind, hängt vielmehr wesentlich von den jeweiligen konkreten fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen ab. Dies kann und wird mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich in einem peer review-Verfahren unter Federführung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern überprüft werden. Nachhaltigkeitsaspekte können daher im Rahmen der von den Ländern in der oben genannten Rechtsverordnung festzulegenden fachlich inhaltlichen Akkreditierungskriterien nur implizit berücksichtigt werden, soweit hier eine generelle Festlegung der Ziele von Hochschulbildung erfolgt.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Fort- und Weiterbildungsangebote für Hochschullehrende

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Zu Fort- und Weiterbildungsangeboten für Hochschullehrende und die Förderung der Entwicklung einer spezifischen Lehrkultur zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist auf die Hochschulautonomie und die Weiterbildung als Aufgabe der Hochschulen zu verweisen. Ein länderübergreifender oder überregionaler Abstimmungsbedarf zu den Strukturen zur dauerhaften Gewährleistung und Qualitätssicherung entsprechender Angebote wird nicht gesehen. Vielmehr ist auf die existierenden Netzwerke, unter anderem zur Hochschuldidaktik, zu verweisen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Professuren, die BNE/Nachhaltigkeit in der Denomination tragen

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Voraussetzung für eine aussagekräftige Erhebung ist eine Begriffsklärung.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausschließlich auf die Denomination abzustellen ist, sondern nachhaltigkeitsbezogene Studiengänge einbezogen und die Vielfalt der Bereiche, in denen BNE/NH eine Rolle spielt, abgedeckt sein müssen. Für entsprechende Berichte und Erhebungen wäre außerdem von einem angemessen großen Zeitabstand auszugehen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Hochschulen und die Nachhaltigkeitsstrategien der Länder

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Die weit überwiegende Mehrzahl der Länder verfügt über Nachhaltigkeitsstrategien, Initiativen, Masterpläne oder Leitbilder, in denen die Bereiche Wissenschaft und Hochschulen, unter Berücksichtigung der spezifischen verfassungsrechtlichen Grenzen (Forschung und Lehre), ausdrücklich berücksichtigt sind, und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) besondere Bedeutung zugeschrieben wird und mit denen sektorübergreifende Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden. So hat sich beispielsweise Berlin zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität der Stadt zu erreichen, wozu auch die Hochschulen einen nennenswerten Beitrag leisten (Vgl. Berliner Energiewendegesetz, EWG Bln).

In einigen Ländern werden diese Strategien oder Leitbilder aktuell unter Mitwirkung der Wissenschaftsministerien, unter anderem in interministeriellen Arbeitsgruppen, fortgeschrieben und ausdifferenziert. Beispielhaft zu nennen sind die Fortschreibung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie (2018) und der Brandenburger Strategie (2019) sowie die Verabschiedung von Länderstrategien in Sachsen (Januar 2019) und in Sachsen-Anhalt (2019). In Schleswig-Holstein befindet sich die Strategie in der landesinternen Abstimmung (November 2020). Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird BNE ressortübergreifend in Federführung der Staatskanzlei vorangetrieben.

Modernisierung und Ausbau im Hochschulbereich sollen in allen Ländern unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen und nach Maßgabe der Nachhaltigkeitsstrategien erfolgen. Unabhängig von Zuständigkeiten für den Hochschulbau ist die Einbeziehung der Hochschulen mit ihrem umfangreichen Gebäudebestand in bestehende Klimaschutzpläne, Klimaschutzstrategien und Klimaschutzfonds gewährleistet. In der überwiegenden Mehrheit der Länder sind die Hochschulen zudem einbezogen in (Sonder-)Programme Klimaschutz, energetische Sanierung und/oder klimaneutrale Landesverwaltung beziehungsweise wird die Einbeziehung geprüft. Eine Vielzahl von Hochschulen hat zudem eigene Konzepte für eine klimaneutrale Hochschule, deren Umsetzung in Nachhaltigkeitskommissionen, durch Umwelt- beziehungsweise Nachhaltigkeitsbeauftragte oder sogenannten "green offices" begleitet wird.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Ziel- und Leistungsvereinbarungen/Finanzierung- und Anreizsysteme

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind mit ihrer Verknüpfung von inhaltlichen Zielen und Budgetfragen ein bewährtes Steuerungsinstrument.

Zur Berücksichtigung von BNE/NH in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen/Hochschulverträgen bestätigt die überwiegende Zahl der Länder, die dieses Instrument einsetzen, dass BNE/BNE Gegenstand von bestehenden bzw. neu zu verhandelnden Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist. Zum Teil werden das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (WAP BNE) (2015–2019) und der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) in den Vereinbarungen ausdrücklich in Bezug genommen.

Ob und mit welchen Zielen BNE/NH Gegenstand künftiger Verhandlungen mit den Hochschulen sein wird, bleibt zu prüfen und im Miteinander mit den Hochschulen zu gestalten. Der neue Hessische Hochschulpakt 2021 bis 2025 widmet der Nachhaltigkeit beispielsweise ein eigenes Kapitel und legt explizit fest, dass im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen konkrete, für die jeweilige Hochschule erreichbare Ziele im Bereich Nachhaltigkeit vereinbart und deren Erfüllung im Rahmen eines gesonderten Budgets, des sog. Profilbudgets, honoriert wird.

Zurückhaltend beurteilt die Mehrzahl der Länder die Notwendigkeit und Wirksamkeit zusätzlicher Finanzierungs- und Anreizsysteme. Die Relevanz der Nachhaltigkeitsproblematik ist von den Hochschulen anerkannt. Außerdem fehlen geeignete quantitative Nachhaltigkeitskennzahlen, die eine der Voraussetzungen für die Integration in die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) wären. Unter Hinweis auf die grundsätzliche Problematik der Parametrisierung politischer Programmatiken birgt ein eigener Indikator "Nachhaltigkeit" die Gefahr, dass über die Notwendigkeit der Operationalisierung (Messbarkeit der Zielerreichung) eine inhaltliche Einengung auf die gemessenen Zielerreichungsparameter erfolgt. Nachhaltigkeit soll aber als allumfassende Strategie alle Leistungsdimensionen und Aktivitäten durchdringen. Für die im NAP BNE angeregte Entwicklung eines Sets von Indikatoren, das den Grad der Umsetzung von BNE/NH in Forschung, Lehre, Betrieb und Transfer von Hochschulen anzeigt, sieht die Mehrzahl der Länder im Interesse eines länderübergreifenden Verständnisses den Bund als Akteur und unterstreicht zugleich die Bereitschaft, den Bund zu unterstützen und Überlegungen der Länder einzubringen. Dieses Set und seine mögliche Berücksichtigung wären dann in den Verhandlungen mit den Hochschulen zu prüfen und umzusetzen.

Beispiele für eine ergänzende programmatische Förderung von BNE/NH durch die Länder sind das bereits 2013 aufgelegte Förderprogramm "Wissenschaft für Nachhaltige Entwicklung" des Landes Niedersachsen, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030), in dessen Rahmen auch den Hochschulen Fördermöglichkeiten offenstehen, oder die Zuschussvereinbarungen des Freistaates Sachsen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

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