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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bildungsbereich

Handlungsfeld

SDGs

Übersicht SDGs:

Übersicht SDG Übersicht SDGs:

Stärkung der Weiterbildungsförderung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Im Zeitalter der Digitalisierung und vielfältigen Veränderungen in Branchen, Betrieben und Berufen ist eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung unerlässlich für die Sicherung individueller Beschäftigungsfähigkeit. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung stellt daher einen wichtigen Schwerpunkt der (aktiven) Arbeitsmarktpolitik dar.

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wurden die Fördermöglichkeiten weiterentwickelt und der Zugang von beschäftigten und arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur beruflichen Weiterbildungsförderung erheblich verbessert, um insbesondere qualifikatorische Anpassungsbedarfe vor dem Hintergrund des digitalen Strukturwandels und fortschreitender Automatisierungsprozesse zu unterstützen. Es eröffnet Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, nun grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße einen Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung nach dem Dritten und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II). Zuschüsse können in Abhängigkeit von der Betriebsgröße sowohl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber zu den Lehrgangskosten als auch zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Hierbei ist, anders als zuvor, die Förderung der Weiterbildung auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld möglich. Zudem kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seitdem eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden, wenn sie berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung ("Arbeit-von-morgen-Gesetz") vom Mai 2020 wurden insbesondere die Förderleistungen für besonders vom Strukturwandel betroffene Beschäftigte und Betriebe noch einmal ausgebaut. Zudem wurde für Personen ohne Berufsabschluss ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussorientierten Weiterbildung eingeführt. Auch kann Qualifizierung in der Transfergesellschaft nunmehr unabhängig von Alter und Berufsabschluss sowie auch über das Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hinaus gefördert werden.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Berufliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Der Erwerb guter Sprachkenntnisse ist wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Eingliederung und spielt eine zentrale Rolle auch bei der Integration in Ausbildung und Arbeit. Mit der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung, die am 1. Juli 2016 in Kraft trat, wurde deshalb in Deutschland erstmals in den Strukturen der Regelförderung ein Angebot von Berufssprachkursen etabliert, die vorrangig darauf ausgerichtet sind, die Chancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung stehen Ausländerinnen und Ausländern ebenso offen wie deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und berufsbezogenem Sprachförderbedarf. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, aber auch Personen, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung benötigen sowie Auszubildende, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung und Beschäftigte.

In der Regel dienen die Berufssprachkurse dem arbeitsweltlich ausgerichteten Spracherwerb ab dem Niveau B 1 bis zum Niveau C 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) Zusätzlich werden Spezialberufssprachkurse der Sprachniveaus A 2 sowie B 1 mit sozialpädagogischer Begleitung angeboten, die sich vor allem an Personen richten, die an einem Integrationskurs ordnungsgemäß teilgenommen, aber das Sprachniveau B 1 nicht erreicht haben, sowie Spezialberufssprachkurse mit fachspezifischem Unterricht für einzelne Berufsgruppen oder im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung.

Darüber hinaus verfolgt das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" das Ziel, Personen mit Migrationshintergrund zu den erforderlichen Qualifizierungen oder Anpassungsqualifizierungen zu verhelfen, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Kontext der Anerkennungsgesetze des Bundes (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, BQFG) und der Länder (L-BQFG) benötigt werden oder die eine bildungsadäquate Erwerbsmöglichkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermöglichen. Dazu gehört auch der Aufbau beziehungsweise die Weiterentwicklung von interkulturellen Kompetenzen der Arbeitsmarktakteure.

Nach erfolgreichem Verlauf der ersten Förderrunde von 2015 bis 2018 begann am 1. Januar 2019 die zweite Förderrunde des Programmes innerhalb der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) bis 2022. In dieser Förderrunde wurde das Programm um eine flächendeckende Struktur der Beratungsangebote "Faire Integration" für Geflüchtete und Drittstaatsangehörige sowie um einen vierten Schwerpunkt: "Regionale Fachkräfteplattform – Einwanderung" erweitert. Im Rahmen dieser Erweiterung wurden flankierend zur Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in jedem Bundesland sogenannte "Regionale Koordinationsstellen Fachkräfteeinwanderung" eingerichtet.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Eine gute Ausbildung wird noch stärker als bisher entscheidend für einen guten und nachhaltigen Einstieg in das Berufsleben sein. Zudem kommt ihr als wesentliche Grundlage für weitere berufliche Entwicklungen und Qualifizierungen eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung ("Arbeit-von-morgen-Gesetz") sind deshalb die Möglichkeiten der Ausbildungsförderung weiterentwickelt worden.

Seit 2015 hat sich das bislang befristete Instrument der Assistierten Ausbildung etabliert und findet Rückhalt bei den beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Im Zuge der Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung wurde die Assistierte Ausbildung mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" als dauerhaftes Unterstützungsinstrument gesetzlich verankert und weiterentwickelt. Die Assistierte Ausbildung beinhaltet eine individuell an den Bedürfnissen des jungen Menschen ausgerichtete, kontinuierliche Unterstützung und sozialpädagogische Begleitung. Im Rahmen der optionalen Vorphase kann die Integration in eine betriebliche Berufsausbildung unterstützt werden. Ziele während einer Berufsausbildung (begleitende Phase) sind der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, die Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Zudem können auch Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung sowie der jeweilige Betrieb durch die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung unterstützt werden.

Durch die Neuregelungen können nun auch junge Menschen, die als Tagespendler im grenznahen Ausland leben und die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren, mit der Assistierten Ausbildung gefördert werden.

Junge Menschen können ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, um eine betriebliche Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen zu können. Um parallele Strukturen zu glätten, werden die ausbildungsbegleitenden Hilfen im Jahr 2021 mit der Assistierten Ausbildung zusammengeführt.

Bislang erhielten Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung ausschließlich die vereinbarte Praktikumsvergütung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber. Je nach Wegstrecke können dafür allerdings erhebliche Fahrkosten anfallen. Aufgrund dessen wurde eine Regelung geschaffen, durch die Teilnehmenden nach dem SGB III ab dem 1. August 2020 die Fahrkosten erstattet werden können. Fahrkosten für Teilnehmende aus dem Rechtskreis SGB II sind wie bisher auch als Absetzbeträge zu berücksichtigen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Einführung der "Lebensbegleitenden Berufsberatung" durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bildungsbereich
Übergreifend

Alle Personen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich in der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zur beruflichen Entwicklung beraten zu lassen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde das Recht auf Weiterbildungsberatung als Teil der Berufsberatung gestärkt. Ziel einer Weiterbildungsberatung ist es, frühzeitig und präventiv die Beschäftigungsfähigkeit der oder des Einzelnen zu stärken und dem Eintritt von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Einführung der "Lebensbegleitenden Berufsberatung" (LBB) begonnen. Ziel der LBB ist, junge Menschen und Erwachsene über das ge-samte Erwerbsleben hinweg mit beruflicher Orientierung und Beratung zu unterstützen.

Die LBB wurde im Zeitraum März 2017 bis Dezember 2018 in den vier Agenturen für Arbeit Düsseldorf (unter Einbeziehung des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) Rechtskreises), Kaiserslautern-Pirmasens, Leipzig und Regensburg pilotiert. Die LBB umfasst persönliche Beratung und Online-Angebote. Sie setzt sich zusammen aus: LBB vor dem Erwerbsleben, LBB im Erwerbsleben und Online-Angeboten.

Seit dem 01.01.2019 führt die BA in allen Agenturen für Arbeit die LBB vor dem Erwerbsleben sukzessive ein. Dies beinhaltet unter anderem den Ausbau des Angebots für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II an allgemeinbildenden Schulen. Die Berufsorientierung an den Schulen findet ein Jahr früher als bisher statt und bindet stärker interaktive Formate ein. Insbesondere wird die Präsenz der Berufsberaterinnen und Berufsberater an den Schulen verstärkt. Zudem werden die Instrumente im Rahmen der Berufsorientierung und Berufsberatung eng verzahnt.

Der Einführungsprozess der LBB im Erwerbsleben hat am 01.01.2020 mit dem Aufbau regionaler Verbünde, Personalisierung und Qualifizierung begonnen. Die LBB im Erwerbsleben richtet sich insbesondere an Beschäftigte mit niedriger Qualifikation, in oft wechselnden Arbeitsverhältnissen, vor beruflichem Wieder- oder Neueinstieg oder mit besonderer Betroffenheit des digitalen Wandels.

Die persönlichen Angebote der LBB im Erwerbsleben sollen eng mit dem von der BA geplanten Selbsterkundungstool für Menschen im Erwerbsleben NewPlan (vormals SET-E) verknüpft werden. Das Online-Tool soll Testverfahren zu Fähigkeiten, Kompetenzen und beruflichen Interessen der Teilnehmenden um-fassen. Mitte Dezember 2020 wird es ein erstes Go-Live von NewPlan geben. Die BA plant, das Modell stetig weiterzuentwickeln. Check-U zur beruflichen Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht bereits zur Verfügung.

Weiterführender Link:

Check-U

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Anzahl der Einträge: 4