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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Handlungsfeld

Übersicht SDGs:

Übersicht SDG Übersicht SDGs:

Gedenkstättenfahrten

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Non-formales und Informelles Lernen/Jugend

Seit 2015 werden Fahrten junger Menschen zwischen 14 und 26 zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und im Ausland gefördert. Durch diese erinnerungspädagogische Arbeit werden Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Mechanismen der systematischen rassistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Ausgrenzung aufgezeigt und deren Folgen erfahrbar gemacht. Diese Form des informellen Lernens leistet einen wichtigen Beitrag für ein tolerantes und friedliches Miteinander. Denn wer vor Ort erlebt hat, wohin Nationalismus und Rassismus führen, wird mit viel größerer Überzeugung für die freiheitliche Demokratie, eine vielfältige Gesellschaft und ein friedliches Europa eintreten und diese Überzeugung auch an die nächste Generation weitergeben.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Projekt "JUGEND STÄRKEN: Zukunft gestalten"

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Im Projekt unterstützen bei den Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. (WJD) organisierte Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Führungskräfte junge Menschen mit schlechteren Startchancen ehrenamtlich beim Übergang von der Schule in den Beruf. Die Wirtschaftsjuniorinnen und -junioren bieten dazu Einblicke in ihre Unternehmen und Bewerbungstrainings an und organisieren jährlich den bundesweiten Aktionstag "Ein Tag Azubi". Damit fördern sie die Entwicklung junger Menschen und tragen so zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.

Durch das Projekt werden zwei bundesweite Netzwerke – das Unternehmernetzwerk der Wirtschaftsjunioren Deutschland und das JUGEND STÄRKEN-Netzwerk – zusammengebracht, um lokale Kooperationen zwischen Wirtschaft und Jugendsozialarbeit anzuregen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Geschäftsfeld "Transfer in die Gesellschaft" der Fraunhofer-Gesellschaft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Bildungsbereich
Non-formales und Informelles Lernen/Jugend

Die Fraunhofer-Gesellschaft als angewandte Forschungseinrichtung hat ein großes Interesse daran, Bürgerinnen und Bürger – die breite Öffentlichkeit – für ihre Technologien und ihr Forschungs-Know-how zu sensibilisieren. Dieses Bewusstsein schafft Fraunhofer durch Wissenstransfer mithilfe transparenter Kommunikation, um für aktuell relevante Forschungsfragen zu begeistern. Hierfür wagt Fraunhofer gemeinsam – im Zusammenspiel aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft – in ihrem neuen Geschäftsfeld "Transfer in die Gesellschaft" einen wichtigen Schritt. Fraunhofer will eine gelebte Verantwortungskultur sichtbar machen und den sozioökonomischen Erwartungen von Politik, Gesellschaft und Kunden entsprechen. Fraunhofer ist überzeugt, dass die Basis für eine nachhaltige Entwicklung ein frühzeitiges Bewusstsein erfordert und in der späteren Laufbahn ein entsprechendes Fachwissen von Vorteil ist. Hierzu leistet Fraunhofer einen Beitrag zur nachhaltigen Bildung in verschiedensten (Lebens-)Bereichen durch Forschungs‐ und Entwicklungslösungen, verbunden mit innovativen Lernkonzepten und spielerischen Exponaten. Damit Forschung transparent und leicht verständlich wird, muss sich der bereits begonnene Kulturwandel hin zu einer kommunizierenden Wissenschaft weiter fortsetzen. Der Schwerpunkt des neuen Geschäftsfelds liegt daher auf Vermittlungs-, Dialog und Beteiligungsformate.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Weiterbildungsangebote im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN): Seminare zum Tiergesundheitsmanagement

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Die optimale Gestaltung der Haltungsbedingungen von Nutztieren verlangt eine sorgfältige Abwägung tierschutzfachlicher, ethischer und wirtschaftlicher Aspekte. In den Seminaren werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin geschult, die vielschichtigen Zusammenhänge zu erkennen und die Tiergesundheit im eigenen Bestand objektiv zu beurteilen. Die Veranstaltungsreihe Tiergesundheitsmanagement greift hierbei die aktuelle Bedarfsmeldung der tierhaltenden Landwirtinnen und Landwirte auf.

Zentrale Aufgabe aller Tierhalterinnen und Tierhalter ist es, die Gesundheit ihrer Tiere zu erhalten. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie artgerechte Haltungsbedingungen, wirksame Vorbeugung von Krankheiten, oder die bedarfsgerechte Fütterung. Die Seminare haben jeweils eine Nutztierart als thematischen Schwerpunkt. Es werden Seminare für Rinder- (Milch, Fleisch), Schweine-, Kleinwiederkäuer- (Schaf- und Ziege) und Geflügelhalterinnen und -halter angeboten.

Die Seminare stehen Leiterinnen und Leitern von landwirtschaftlichen Unternehmen offen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von beratenden und kontrollierenden Institutionen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Fortlaufende Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE)

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

In den Ländern gibt es eine Vielzahl von Strategien und Maßnahmen, die auch mit Bezug zu den die Länder betreffenden Handlungsaufforderungen des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) für den Bereich Hochschulen/Wissenschaft zu sehen sind, deren Weiterentwicklung und Aktualisierung für die Relevanz von BNE und Nachhaltigkeit (NH) sensibilisieren und die weitere Umsetzung des Nationalen Aktionsplans BNE befördern. Themenfelder in der Zuständigkeit der Länder sind

  • Nachhaltigkeitsstrategien der Länder,
  • Verankerung von BNE im Hochschulbereich,
  • Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen und
  • Finanzierungs- und Anreizsysteme.

 

Die für diese Themenfelder im NAP BNE festgeschriebenen Maßnahmen sind in fortlaufender Umsetzung. Dabei werden Bewährtes – auch unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und im Zusammenwirken insbesondere mit den Hochschulen – weiterentwickelt und die Berücksichtigung von BNE/NH-Aspekten in den Beratungen und Aspekte von BNE/NH verstärkt bei aktuellen Beschlüssen der Kultusministerkonferenz eingebracht. Auf die Empfehlungen zur Digitalisierung in der Hochschullehre (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2019) wird beispielhaft verwiesen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Weiterbildungsangebote im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN): Informationsveranstaltungen zur Praxis des ökologischen Landbaus

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsstellung ökologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland. Dafür finden deutschlandweit bedarfsorientiert Informationsseminare, Workshops und Schulungen statt. Erklärtes Ziel ist es, Informations-, Wissens- und Erfahrungsdefizite bei Landwirtinnen und Landwirten und Beratungskräften abzubauen. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Veranstaltungsreihen auf: den Praktiker- und den Fachberatertagen.

Besonders gefragt sind Seminare für Landwirtinnen und Landwirte, die bereits ökologisch wirtschaften oder eine Umstellung ihres Betriebs in Richtung Bio erwägen, die sogenannten Praktikertage. Denn Kenntnisse zu produktionstechnischen und weiteren betriebs- und unternehmensbezogenen Fragen können maßgeblich zum Betriebserfolg beitragen. Hilfreich ist auch der gegenseitige Erfahrungsaustausch. In den Veranstaltungen liegt der Schwerpunkt auf der praxisorientierten Vermittlung von aktuellen Themen, Entwicklungen und Praktiken. Um diesen Maßnahmenbaustein wirkungsvoll umzusetzen, sind aktuelle Entwicklungen im ökologischen Landbau auszuarbeiten. Methodisch sind die Veranstaltungen so konzipiert, dass neben abwechslungsreichen Vorträgen von Fachkräften der Praxisbezug zum Beispiel durch die Besichtigung eines Praxisbeispiels (zum Beispiel ein landwirtschaftlicher Betrieb) gegeben ist, Diskussionen und Fragen der Teilnehmenden gefördert werden und praktische Beispielkalkulationen oder Modelle vorgestellt werden. 35 bis 45 Veranstaltungstage werden pro Jahr als Präsenzveranstaltung beziehungsweise in virtueller Form realisiert.

Bei den Fachberatertagen werden landwirtschaftliche Fachberaterinnen und Fachberater gezielt geschult. Denn sie brauchen sowohl eine hohe fachliche als auch methodische Kompetenz. Ferner ist auch für diese Gruppe ein wechselseitiger Erfahrungsaustausch langfristig sehr bedeutsam. Die Teilnahme von Beratungskräften für konventionell wirtschaftende Betriebe ist möglich. Die Inhalte sind vorrangig auf die Zielgruppe der Fachberatungskräfte für ökologisch wirtschaftende Betriebe ausgerichtet. Es werden 35 bis 45 Veranstaltungstage pro Jahr als Präsenzveranstaltung bzw. in virtueller Form als Fachdialoge, Workshops und Schulungen realisiert. Um sicherzustellen, dass die Veranstaltungen dem Bedarf der Fachberatungskräfte entsprechen, ist für die Planung des Veranstaltungsangebots ein Beraterbeirat mit Vertretern der wichtigsten Beraterorganisationen als beratendes Gremium eingesetzt.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Weitere Weiterbildungsangebote für Landwirtinnen und Landwirte im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Der ökologische Landbau gilt als ein besonders "informations- und wissensintensives" Managementsystem (siehe ZöL 2017). Deshalb initiiert, koordiniert und betreut das BÖLN vielfältige Weiterbildungs- und Informationsangebote. Es realisiert zurzeit neun verschiedene Wissenstransfer-, Praxis- und Weiterbildungsveranstaltungsreihen vor allem für die Landwirtschaft. Hierbei gibt es Veranstaltungsreihen, die bestimmte Themen wie Tiergesundheit oder Praxisfragen herausgreifen und solche die Prozesse, wie die Überlegung zum Einstieg in den Ökolandbau, die Umstellung auf den Ökolandbau oder die Entwicklung von bestimmten Betriebszweigen, in den Fokus stellen. Auch hier bestimmt der praktische Bedarf die Zielsetzung.

Orientierungs- und Einführungsseminare Ökolandbau

Zur nachhaltigen Stärkung der Angebotsseite in Deutschland bedarf es landwirtschaftlicher Unternehmerinnen und Unternehmer, die in die Produktionsweise des ökologischen Landbaus neu einsteigen. Die Umstellung auf den ökologischen Landbau ist ein großer Schritt für die beteiligten Familien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Wirtschaftspartnerinnen und -partner. Die Entscheidung, die Wirtschaftsweise des Betriebs zu ändern, muss daher gründlich vorbereitet und die möglichen Entwicklungswege geplant werden.

Die Orientierung- und Einführungsseminare geben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter anderem im Rahmen einer Exkursion zu geeigneten Betrieben einen Einblick in die Praxis des Ökolandbaus. Praktikerinnen und Praktiker vermitteln Basiswissen über die ökologische Landwirtschaft und Beraterinnen und Berater berichten über die Voraussetzungen, Notwendigkeiten, Chancen und Risiken einer Umstellung.

Die Seminare bieten Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern Hilfe bei der Entscheidung, ob eine Umstellung für den eigenen Betrieb möglich und sinnvoll sein kann. Von Herbst 2017 bis 2020 wurden insgesamt circa 25 Seminare an verschiedenen Standorten in ganz Deutschland durchgeführt.

Umstellungs- und Betriebsentwicklungsseminare

Inhaltlich bauen die Umstellungs- und Betriebsentwicklungsseminare auf die Orientierungs- und Einführungsseminare auf. Liegt eine Entscheidung zur Umstellung vor, bieten diese ein wichtiges Informationsangebot. Die Umstellung auf den ökologischen Landbau ist üblicherweise ein komplexer und langwieriger Prozess, da der ökologische Landbau als ein besonders "informations- und wissensintensives" Managementsystem gilt. Eine fundierte Vorbereitung und eine intensive Beratung vor bzw. während einer Umstellung ist für eine erfolgreiche Umstellung von großer Bedeutung. Neben der Umstellung zur ökologischen Wirtschaftsweise ist die regelmäßige, systematische Weiterentwicklung des Betriebes, bzw. einzelner Betriebszweige ein wesentlicher Faktor erfolgreichen Wirtschaftens. Hier setzen die Betriebsentwicklungsseminare an. Eine Veranstaltungsreihe betrachtet bspw. die Betriebsentwicklung in Richtung auf mehr Tierwohl. Im Fokus stehen die Bedürfnisse der jeweiligen Tierart und die Gestaltung des Umfeldes, damit die Tiere die artspezifischen Bedürfnisse möglichst umfassend ausleben können. Neben Landwirten werden auch Berufs- und Fachschullehrerinnen und -lehrer, Beraterinnen und Berater, Tierärztinnen und -ärzte angesprochen. Gerade Lehrerinnen und Lehrer wie Beraterinnen und Berater haben eine starke Multiplikatorenfunktion und können somit die Seminarinhalte in ihrem jeweiligen Berufsfeld (Schüler und praktizierende Landwirte) einbringen.

Von 2019 bis Ende 2020 wurden insgesamt rund 20 meist zweitägige Seminare zu verschiedenen Schwerpunkten an Standorten über Deutschland verteilt durchgeführt.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Stärkung der Weiterbildungsförderung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Im Zeitalter der Digitalisierung und vielfältigen Veränderungen in Branchen, Betrieben und Berufen ist eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung unerlässlich für die Sicherung individueller Beschäftigungsfähigkeit. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung stellt daher einen wichtigen Schwerpunkt der (aktiven) Arbeitsmarktpolitik dar.

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wurden die Fördermöglichkeiten weiterentwickelt und der Zugang von beschäftigten und arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur beruflichen Weiterbildungsförderung erheblich verbessert, um insbesondere qualifikatorische Anpassungsbedarfe vor dem Hintergrund des digitalen Strukturwandels und fortschreitender Automatisierungsprozesse zu unterstützen. Es eröffnet Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, nun grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße einen Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung nach dem Dritten und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II). Zuschüsse können in Abhängigkeit von der Betriebsgröße sowohl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber zu den Lehrgangskosten als auch zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Hierbei ist, anders als zuvor, die Förderung der Weiterbildung auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld möglich. Zudem kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seitdem eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden, wenn sie berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung ("Arbeit-von-morgen-Gesetz") vom Mai 2020 wurden insbesondere die Förderleistungen für besonders vom Strukturwandel betroffene Beschäftigte und Betriebe noch einmal ausgebaut. Zudem wurde für Personen ohne Berufsabschluss ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussorientierten Weiterbildung eingeführt. Auch kann Qualifizierung in der Transfergesellschaft nunmehr unabhängig von Alter und Berufsabschluss sowie auch über das Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hinaus gefördert werden.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Modellversuchsförderschwerpunkt "Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung" (BBNE)

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen des Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung (WAP BNE) die Modellversuche im Förderschwerpunkt "Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE)". Das Fördervolumen für drei Förderlinien beträgt zwölf Millionen Euro. Zwölf der insgesamt 18 Modellversuche befassen sich mit der Kompetenzentwicklung zu nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten in der betrieblichen Ausbildung in kaufmännischen Berufen (zum Beispiel Kaufleute im Einzel-, Groß- und Außenhandel oder für Speditions- und Logistikdienstleistungen) sowie in Berufen des Lebensmittelhandwerks und der -industrie (zum Beispiel Bäckerin/Bäcker, Fleischerin/Fleischer, Fachkräfte für Lebensmitteltechnik, Milchtechnologin/Milchtechnologe). Sechs weitere Modellversuche entwickeln und erproben Gestaltungsmöglichkeiten, um insbesondere ausbildende Unternehmen zu nachhaltig(er)en Lernorten weiterzuentwickeln. An den 18 Modellversuchen sind insgesamt über 220 Unternehmen und über 85 zuständige Stellen wie Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK), Branchen- und Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften als Praxis- und Strategiepartnerinnen und -partner der Modellversuche beteiligt. So konnten bereits einige Erfolge auf Projektebene erreicht werden, zum Beispiel die Etablierung verschiedener Weiterbildungen und Qualifikationen für ausbildendes Personal sowie für Auszubildende verschiedener Branchen, ein in Kooperation mit der Brancheninitiative Chemie3 veröffentlichter Grundsatzleitfaden für nachhaltigkeitsorientierte berufliche Bildung in der Chemieindustrie oder die Implementierung nachhaltiger Lehr-Lerninhalte in die Ausbildung der Bäckerinnen und Bäcker in mehreren Ausbildungsakademien der Bäckerinnung Nord.

Von 2020 bis 2022 wird mit der neuen Förderrichtlinie "BBNE Transfer" noch stärker das Ziel verfolgt, die wissenschaftlich fundierten und in der Praxis erprobten Ergebnisse der Modellversuche weiter zu verbreiten und zu verstetigen und damit noch mehr "vom Projekt zur Struktur" zu bringen. Seit November 2020 wird im Rahmen von sieben Modellversuchen die nachhaltigkeitsbezogene Weiterbildung des betrieblichen Ausbildungspersonals gefördert.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Weiterbildungsangebote im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN): Qualifizierungsmaßnahmen zur Lebensmittelverarbeitung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Die Nachfrage nach Öko-Lebensmitteln wächst kontinuierlich. Für die deutsche Landwirtschaft erwachsen hieraus neue Marktchancen. Wo es so viel Dynamik gibt, braucht es unterstützende Bildungsangebote. Neben den acht Veranstaltungsreihen für den agrarischen Bereich realisiert das BÖLN daher für die Lebensmittelverarbeitung ein eigenes praxisorientiertes Weiterbildungsprogramm.

Der Einstieg in die Verarbeitung von Erzeugnissen in Bio-Qualität oder solchen, die maßgeblich und belegbar nachhaltigen Kriterien bei der landwirtschaftlichen Produktion unterworfen sind, ist mit einem hohen und kontinuierlichen Weiterbildungsbedarf bei den Mitarbeitenden der verarbeitenden Unternehmen verbunden. Aus diesem Grund sind praxisorientierte Weiterbildungsangebote zur Stärkung der ökologischen und nachhaltigen Lebensmittelverarbeitung für Entscheidungsträger des Lebensmittelhandwerks, der Außer-Haus-Verpflegung, der verarbeitenden Ernährungswirtschaft und für Institutionen, die diese entsprechend des benannten Ziels beraten, kontrollieren und ausbilden oder im Bereich der regionalen Wertschöpfung vernetzend tätig sind, notwendig. Die Veranstaltungsreihe geht auf aktuelle Trends (Verbraucherkommunikation), Chancen und Herausforderungen (Marketing) und auf aktuelle Entwicklungen bei der Verarbeitung ein. und den Akteuren der Lebensmittelverarbeitung

Wichtige Themen im Rahmen der vertikalen Kommunikation der Marktpartnerinnen und -partner der Wertschöpfungskette sind die quantitative und qualitative Rohstoffsicherung, eine hochwertige Produktqualität, ein verbessertes Qualitätsmanagement sowie Glaubwürdigkeit und Transparenz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die oben genannten Themen wurden und werden in den Seminaren für die Verarbeitung aufgegriffen. Qualifizierungsmaßnahmen gibt es für die Zielgruppen Bäcker- und Konditorenhandwerk, Fleischerhandwerk, sonstige Branchen des Lebensmittelhandwerks, Ernährungswirtschaft inklusive Lebensmittelindustrie und Köchinnen und Köche.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE-Kompetenzzentrum

Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund

Bildungsbereich
Kommunen

Die kommunale Bildungslandschaft ist ein Leitbild der Bildungspolitik vor Ort. Die Kommunen begreifen Bildung als einen zentralen Faktor kommunaler Zukunftsentwicklung. Eine nachhaltige Ausrichtung dieser kommunalen Bildungslandschaften gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung, dabei stellt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) einen zentralen Schlüssel dar. Ein BNE-Kompetenzzentrum als Unterstützungsstruktur für Kommunen, hilft BNE vor Ort weiter zu entwickeln und in den Kommunen zu verankern (siehe auch 3.7.2. Übergreifende Themen, BMBF, „BNE-Kompetenzzentrum für Prozessbegleitung und Prozessevaluation“ (BiNaKom). Damit können neue Impulse gesetzt werden. Dies ermöglicht Kommunen, ein passgenaues Vorgehen bei der Verankerung von BNE. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützten das BMBF mit ihrer Expertise in den Vorbereitungen für ein solches Zentrum und begleiten auch weiterhin beratend in Form eines Projektbeirats. Begleitende Pressearbeit zum Auftakt der BNE-Kompetenzzentrums, der Austausch in den Fachgremien der kommunalen Spitzenverbänden sowie die gezielte Information der Mitgliedschaft sind Teil des Engagements der kommunalen Spitzenverbände.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE-Kompetenzzentrum für Prozessbegleitung und Prozessevaluation (BiNaKom)

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Bildungsbereich
Kommunen

Der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) hebt die Bedeutung bildungsbereichsübergreifender Unterstützungsleistungen in kommunalen Bildungslandschaften hervor. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt "Bildung – Nachhaltigkeit – Kommune: BNE-Kompetenzzentrum für Prozessbegleitung und Prozessevaluation (BiNaKom, Verbundleitung: Deutsches Jugendinstitut e.V.)" begleitet für eine Laufzeit von zunächst drei Jahren seit Juli 2020 circa 50 Modellkommunen bundesweit bei der systematischen Weiterentwicklung und Implementierung von BNE auf lokaler Ebene.

Ziel des Kompetenzzentrums ist es, BNE entlang der Bildungskette auf kommunaler Ebene strukturell zu verankern und damit eine notwendige Voraussetzung für eine ganzheitlich nachhaltige Entwicklung in Kommunen zu schaffen. BiNaKom wird hierfür Ansätze und Initiativen einer BNE auf kommunaler Ebene stärker mit dem datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement verknüpfen und Prozesse vor Ort empiriebasiert begleiten und kontinuierlich optimieren (formative Evaluation).

Zentrale Aufgabe des Kompetenzzentrums mit vier bundesweit verteilten Standorten ist die Prozessbegleitung der ausgewählten Modellkommunen, die unterschiedliche Entwicklungsstände im Bereich BNE aufweisen. Sie werden in regional differenzierter Zuständigkeit auf Basis eines Beratungskonzeptes begleitet, welches den individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Kommune nach einem Baukastenprinzip angepasst wird. Hierbei kommt eine Vielzahl verschiedener Formate zum Tragen. Diese reichen von individuellen, regionalspezifischen bis zu interkommunal-übergreifenden und speziellen europäischen Formaten. Das Vorhaben verknüpft seine Arbeit von Beginn an mit Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und des Wissenstransfers.

Die Angebote des Kompetenzzentrums knüpfen an bestehende Strukturen, Prozesse, Maßnahmen und Produkte aus kommunalen Bildungslandschaften, den Ländern und des Bundes an. Die Erkenntnisse aus dem Fördervorhaben fließen in die Beratung der Nationalen Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung (NP BNE), des BMBF und weiterer Gremien, insbesondere des Bildungsbereichs Kommunen, ein.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Krise hat der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 das Programm "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" beschlossen. Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wird die Ziffer 30 dieses Koalitionsbeschlusses umgesetzt, die Eckpunkte sind am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Mit dem Bundesprogramm hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Ausbildungsplätze gespannt. Die neuen Hilfen richten sich in erster Linie an kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe, und zwar an diejenigen, die trotz erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten weiterhin ausbilden und die jungen Menschen damit auch in dieser Zeit eine gute berufliche Perspektive bieten. Durch die Förderungen sollen Ausbildungsbetriebe motiviert werden, ihr Ausbildungsniveau zu halten oder sogar zu erhöhen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden, Auszubildenden aus Corona-bedingt insolventen Betrieben oder Betrieben, die temporär nicht ausbilden können, die Fortführung ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Dies soll dazu beitragen, mittelfristig den Fachkräftebedarf in Deutschland decken zu können, zudem sollen junge Menschen auch in der Corona-Krise positiv in ihre berufliche Zukunft blicken können.

Dafür sind folgende Förderleistungen vorgesehen:

  • Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus,
  • Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit,
  • Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung,
  • Übernahmeprämie zur Sicherung der Weiterführung von Ausbildungsverhältnissen bei pandemiebedingter Insolvenz eines Ausbildungsbetriebes.

 

Die Umsetzung des Bundesprogramms erfolgt in zwei getrennten Förderrichtlinien. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat federführend die Erste Förderrichtlinie, die die Ausbildungs- und Übernahmeprämien sowie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung umfasst, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), erstellt. Die Erste Förderrichtlinie ist am 1. August 2020, pünktlich zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres, in Kraft getreten. Eine erste Änderung der Richtlinie erfolgte mit Wirkung zum 11.12.2020. Die Bundesagentur für Arbeit setzt die Erste Förderrichtlinie um und ist für die Anträge und deren Bewilligung zuständig. Für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung hat das BMBF eine Zweite Förderrichtlinie erstellt, die am 31. Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Für die Umsetzung dieser Förderrichtlinie sowie die Anträge und deren Bewilligung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Ausbau der Kindertagesbetreuung

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Frühkindliche Bildung

Mit dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden über vier Investitionsprogramme den Ländern seit 2008 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 4,4 Milliarden Euro für die Schaffung neuer Kita-Plätze zur Verfügung gestellt. Mit dem Konjunkturpaket "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" stellt der Bund zusätzlich eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 für den Ausbau der Kindestagesbetreuung bereit (5. Investitionsprogramm).

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Programm "JUGEND STÄRKEN im Quartier"

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Das Modellprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) "JUGEND STÄRKEN im Quartier" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützt in der aktuellen ESF-Förderperiode Angebote für junge Menschen zur Überwindung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in den Beruf. Der Schwerpunkt liegt in benachteiligten Quartieren, in denen die soziale und wirtschaftliche Lage junger Menschen besonders schwierig ist (zum Beispiel Gebiete des Städtebauförderungsprogramms der "Sozialen Stadt" und vergleichbaren Brennpunkten).

In der zweiten Förderrunde 2019 bis 2022 setzen 161 Modellkommunen in Kooperation mit freien Trägern Projekte zur Förderung junger Menschen im Themenfeld der Jugendsozialarbeit um.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

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