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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einführung der "Lebensbegleitenden Berufsberatung" durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bildungsbereich
Übergreifend

Alle Personen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich in der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zur beruflichen Entwicklung beraten zu lassen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde das Recht auf Weiterbildungsberatung als Teil der Berufsberatung gestärkt. Ziel einer Weiterbildungsberatung ist es, frühzeitig und präventiv die Beschäftigungsfähigkeit der oder des Einzelnen zu stärken und dem Eintritt von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Einführung der "Lebensbegleitenden Berufsberatung" (LBB) begonnen. Ziel der LBB ist, junge Menschen und Erwachsene über das ge-samte Erwerbsleben hinweg mit beruflicher Orientierung und Beratung zu unterstützen.

Die LBB wurde im Zeitraum März 2017 bis Dezember 2018 in den vier Agenturen für Arbeit Düsseldorf (unter Einbeziehung des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) Rechtskreises), Kaiserslautern-Pirmasens, Leipzig und Regensburg pilotiert. Die LBB umfasst persönliche Beratung und Online-Angebote. Sie setzt sich zusammen aus: LBB vor dem Erwerbsleben, LBB im Erwerbsleben und Online-Angeboten.

Seit dem 01.01.2019 führt die BA in allen Agenturen für Arbeit die LBB vor dem Erwerbsleben sukzessive ein. Dies beinhaltet unter anderem den Ausbau des Angebots für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II an allgemeinbildenden Schulen. Die Berufsorientierung an den Schulen findet ein Jahr früher als bisher statt und bindet stärker interaktive Formate ein. Insbesondere wird die Präsenz der Berufsberaterinnen und Berufsberater an den Schulen verstärkt. Zudem werden die Instrumente im Rahmen der Berufsorientierung und Berufsberatung eng verzahnt.

Der Einführungsprozess der LBB im Erwerbsleben hat am 01.01.2020 mit dem Aufbau regionaler Verbünde, Personalisierung und Qualifizierung begonnen. Die LBB im Erwerbsleben richtet sich insbesondere an Beschäftigte mit niedriger Qualifikation, in oft wechselnden Arbeitsverhältnissen, vor beruflichem Wieder- oder Neueinstieg oder mit besonderer Betroffenheit des digitalen Wandels.

Die persönlichen Angebote der LBB im Erwerbsleben sollen eng mit dem von der BA geplanten Selbsterkundungstool für Menschen im Erwerbsleben NewPlan (vormals SET-E) verknüpft werden. Das Online-Tool soll Testverfahren zu Fähigkeiten, Kompetenzen und beruflichen Interessen der Teilnehmenden um-fassen. Mitte Dezember 2020 wird es ein erstes Go-Live von NewPlan geben. Die BA plant, das Modell stetig weiterzuentwickeln. Check-U zur beruflichen Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht bereits zur Verfügung.

Weiterführender Link:

Check-U

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

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