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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Handlungsfeld

Übersicht SDGs:

Übersicht SDG Übersicht SDGs:

Jugendstrategie der Bundesregierung

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Non-formales und Informelles Lernen/Jugend

Da politische Entscheidungen in allen Politikfeldern Auswirkungen auf junge Menschen haben können, wurde am 3. Dezember 2019 erstmalig eine Jugendstrategie der Bundesregierung "In gemeinsamer Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend" verabschiedet. Basierend auf einem gemeinsamen jugendpolitischen Verständnis hat die Bundesregierung unter Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für neun jugendrelevante Handlungsfelder die Ausgangslage analysiert, Handlungsbedarfe identifiziert und Maßnahmen benannt. Die Jugendstrategie der Bundesregierung verfolgt das Ziel, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestmögliche Bedingungen zu bieten, um die Herausforderungen der Lebensphase Jugend zu meistern und dabei die Interessen und Bedürfnisse der jungen Generation angemessen zu berücksichtigen.

Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Verwirklichung dieses Ziels basiert auf den Prinzipien

  • Jugend beteiligen,
  • Jugend sichtbar machen und
  • gemeinsam Verantwortung übernehmen.

 

Es geht darum, junge Menschen ernst zu nehmen und ihnen wirksame Mitsprachemöglichkeiten zu eröffnen sowie die Mitbestimmung und Selbstbestimmung junger Menschen in sie betreffenden Belangen zu stärken. Es geht darum, Jugend sichtbar zu machen, damit ihre Belange ressortübergreifend im Blick bleiben. Kurzum: Es geht um das Handeln in gemeinsamer Verantwortung für und mit der jungen Generation.

Die Jugendstrategie wird deshalb nicht nur ressortübergreifend, sondern auch mithilfe von unterschiedlichen, möglichst breiten und fundierten Jugendbeteiligungsformaten entwickelt und umgesetzt. Zu den Formaten gehören die JugendPolitikTage, eine Jugendkonferenz, themen- und maßnahmenspezifische Jugend-Audits sowie Online-Konsultationen. Die einzelnen Beteiligungsformate greifen zum einen bei der Überprüfung der Umsetzung der Jugendstrategie und zum anderen bei der Umsetzung konkreter Vorhaben der Bundesregierung im Rahmen der Strategie. So wurden in den neun Handlungsfeldern auch zahlreiche Maßnahmen aufgenommen, die unter anderem die Verknüpfung partizipativer Ansätze mit Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung stärken sollen. Die Möglichkeiten zur Jugendbeteiligung bei der Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung eröffnen neue und innovative Formate des inhaltlichen Dialogs zwischen den Ressorts der Bundesregierung und Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Einbindung von BNE in Landesnachhaltigkeitsstrategien der Länder

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Viele Länder stellen – parallel zum Vorgehen im Bund – Bezüge zu den landeseigenen Nachhaltigkeitsstrategien her oder verweisen auf die Länderaktivitäten im Rahmen von UN-Nachhaltigkeitsziels 4 (Sustainable Development Goals, SDGs) beziehungsweise Unterziel 4.7; u.a. in Baden-Württemberg, Brandenburg (BNE als einer der fünf Schwerpunkte), Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen (Ausweisung von BNE als landespezifisches Politikfeld), Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen; Mecklenburg-Vorpommern in Vorbereitung (Grundlage: "BNE-Eckpunktepapier für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern").

Erstmals wird BNE mit Indikatoren mit Bezug zu SDG 4 beziehungsweise SDG 4.7 in einigen Landesnachhaltigkeitsstrategien der Länder hinterlegt, so in Nordrhein-Westfalen 2020 (Anzahl an SDG-Schulen, MINT-Schulen, BNE-zertifizierte außerschulische Bildungs- und Weiterbildungsanbieter), Rheinland-Pfalz (Kriterium: im Bereich Nachhaltigkeit zertifizierte Schulen); geplant in Berlin (Kriterium: SDG-Schulen).

Auch beziehen die Länder BNE und Globales Lernen in die entwicklungspolitische Arbeit ein, so unter anderem in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt.

© Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Aktive Beteiligung am NAP BNE Prozess

Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund

Bildungsbereich
Kommunen

Die kommunalen Spitzenverbände tragen die Wertschätzung für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sowohl im Rahmen des UNESCO-Weltaktionsprogramm BNE (WAP BNE) (2015–2019) sowie für das 2020 gestartete neue UNESCO-Programm "Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs" ("ESD for 2030") mit. Die kommunalen Spitzenverbände beteiligen sich sowohl in den Gremien der Nationalen Plattform BNE (NP BNE) als auch im Forum Kommunen. Sie stehen darüber hinaus im Austausch mit BNE relevanten Akteurinnen und Akteuren auf der Bundes- und der Länderebene. Bei der Entwicklung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) waren und sind sie beteiligt und werben bei ihren Mitgliedern für die Förderung von BNE-Maßnahmen, der Förderung und Unterstützung von BNE-Netzwerken und der strukturellen Verankerung von BNE vor Ort.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Berufliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Der Erwerb guter Sprachkenntnisse ist wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Eingliederung und spielt eine zentrale Rolle auch bei der Integration in Ausbildung und Arbeit. Mit der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung, die am 1. Juli 2016 in Kraft trat, wurde deshalb in Deutschland erstmals in den Strukturen der Regelförderung ein Angebot von Berufssprachkursen etabliert, die vorrangig darauf ausgerichtet sind, die Chancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung stehen Ausländerinnen und Ausländern ebenso offen wie deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und berufsbezogenem Sprachförderbedarf. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, aber auch Personen, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung benötigen sowie Auszubildende, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung und Beschäftigte.

In der Regel dienen die Berufssprachkurse dem arbeitsweltlich ausgerichteten Spracherwerb ab dem Niveau B 1 bis zum Niveau C 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) Zusätzlich werden Spezialberufssprachkurse der Sprachniveaus A 2 sowie B 1 mit sozialpädagogischer Begleitung angeboten, die sich vor allem an Personen richten, die an einem Integrationskurs ordnungsgemäß teilgenommen, aber das Sprachniveau B 1 nicht erreicht haben, sowie Spezialberufssprachkurse mit fachspezifischem Unterricht für einzelne Berufsgruppen oder im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung.

Darüber hinaus verfolgt das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" das Ziel, Personen mit Migrationshintergrund zu den erforderlichen Qualifizierungen oder Anpassungsqualifizierungen zu verhelfen, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Kontext der Anerkennungsgesetze des Bundes (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, BQFG) und der Länder (L-BQFG) benötigt werden oder die eine bildungsadäquate Erwerbsmöglichkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermöglichen. Dazu gehört auch der Aufbau beziehungsweise die Weiterentwicklung von interkulturellen Kompetenzen der Arbeitsmarktakteure.

Nach erfolgreichem Verlauf der ersten Förderrunde von 2015 bis 2018 begann am 1. Januar 2019 die zweite Förderrunde des Programmes innerhalb der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) bis 2022. In dieser Förderrunde wurde das Programm um eine flächendeckende Struktur der Beratungsangebote "Faire Integration" für Geflüchtete und Drittstaatsangehörige sowie um einen vierten Schwerpunkt: "Regionale Fachkräfteplattform – Einwanderung" erweitert. Im Rahmen dieser Erweiterung wurden flankierend zur Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in jedem Bundesland sogenannte "Regionale Koordinationsstellen Fachkräfteeinwanderung" eingerichtet.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE-Beauftragte und länderübergreifende Zusammenarbeit

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Während es in einzelnen Ländern Beauftragte gibt oder die Benennung geprüft wird, wird in anderen Ländern die Benennung eher zurückhaltend betrachtet. Bezüglich der länderübergreifenden Zusammenarbeit wird auf die in den Ländern bestehenden Gremien/Beiräte in Sachen BNE/NH verwiesen, zu deren Aufgaben die länderübergreifende Zusammenarbeit bereits gehört.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Beteiligungsformate im Kontext der Weltklimakonferenzen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Bildungsbereich
Non-formales und Informelles Lernen/Jugend

Bestehende Beteiligungsformate für die und zwischen den Weltklimakonferenzen (Conference of the Parties, COP) werden fortgeführt. Für die COP 25 beteiligte das BMU Jugendliche durch die Planung des Programms des deutschen Pavillons. Die Jugendlichen führten zusammen mit weiteren Vertretern der Zivilgesellschaft die Hälfte der Veranstaltungen durch.

Im Jahr 2020 förderte das BMU im Rahmen einer Zuwendung das von Klimadelegation e.V. durchgeführte Projekt „Building Bridges for Climate Action“, in dem junge Klimaexpertinnen und Klimaexperten aus Südamerika und der Karibik in Deutschland mit verschiedenen Institutionen und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern über internationalen Klimaschutz diskutierten. Das Projekt der Klimadelegation e.V. umfasste Kapazitätsaufbau durch Austausch zwischen Jugendlichen und erzielte erfolgreich die Berücksichtigung des globalen Südens in der (Jugend-)Klimapolitik.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Jährliche Fachtagung zum Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Bildungsbereich
Schule

Das BMZ veranstaltet über Engagement Global jährlich eine Fachtagung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des BMZ/KMK-Orientierungsrahmens für den Lernbereich Globale Entwicklung durch. Die Fachtagung wird mit der KMK durchgeführt. Themen der Tagung in den Jahren 2017 bis 2020 waren: BNE im Kontext der Digitalisierung; BNE im Kontext des neuen UNESCO-Weltaktionsprogramms "ESD for 2030"; Engagement für nachhaltige Entwicklung im Schulbereich, der Umgang mit Komplexität und Unsicherheit im Rahmen von BNE sowie die Erweiterung des Orientierungsrahmens auf die gymnasiale Oberstufe. An der Tagung im November 2020 nahmen 200 Personen aus Ministerien, Wissenschaft, Lehrerbildung, Schulen und Zivilgesellschaft teil. Wie auch auf der Fachtagung im Jahr 2019 wurde wieder großer Wert auf die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern gelegt. Es nahmen rund 20 Schülerinnen und Schüler an der Fachtagung 2020 teil.

© Engagement Global

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Schulbücher

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)

Bildungsbereich
Schule

Aufgreifen von Arbeiten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) in Schulbüchern: Ein wichtiger Begleitnutzen der Arbeit des WBGU ist das Aufgreifen der Gutachtenthemen in Schulbüchern.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Landesstrategien BNE

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Außerdem wurden weitere Landesstrategien BNE entwickelt: "Rahmenlehrplan 1-10" in Berlin, "Hamburger "Masterplan BNE", Novellierung der Landesstrategie "Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft Lernen NRW (2016–2020)" geplant für 2020/21 in Nordrhein-Westfalen, "Zukunftskonzeption BNE 2015+" in Rheinland-Pfalz, "Sächsische Landesstrategie BNE" 2019, Schleswig-Holstein (in Entwicklung), "Thüringer Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung" 2019, im Saarland sind BNE und Globales Lernen Teil der entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Akkreditierung von Studiengängen und BNE/Nachhaltigkeit

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Eine Einbeziehung von BNE/NH in Akkreditierungsverfahren ist nicht sachgerecht. Welche Kriterien bei der Akkreditierung von Studiengängen zugrunde gelegt werden, wird in der in allen Ländern gleichlautenden Rechtsverordnung geregelt, die den Studienakkreditierungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2017 näher ausführt. Auf die von der Kultusministerkonferenz am 07.12.2017 beschlossene Musterrechtsverordnung wird verwiesen.

Zugleich wird unterstrichen, dass mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit einzelne Studieninhalte nicht als Akkreditierungskriterium festgelegt werden können. BNE/NH als Studieninhalt kann bei der Akkreditierung von Studiengängen daher nicht generell als Kriterium berücksichtigt werden. Ob und welche Aspekte von BNE/NH in einzelnen Studiengängen enthalten sind, hängt vielmehr wesentlich von den jeweiligen konkreten fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen ab. Dies kann und wird mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich in einem peer review-Verfahren unter Federführung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern überprüft werden. Nachhaltigkeitsaspekte können daher im Rahmen der von den Ländern in der oben genannten Rechtsverordnung festzulegenden fachlich inhaltlichen Akkreditierungskriterien nur implizit berücksichtigt werden, soweit hier eine generelle Festlegung der Ziele von Hochschulbildung erfolgt.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE-Jugendbeteiligungsbüro youboX

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Bildungsbereich
Non-formales und Informelles Lernen/Jugend

Mit dem Ziel der Einbindung junger Menschen in Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse zum Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit Mitte 2017 ein bei der Stiftung Bildung angesiedeltes Jugendbeteiligungsbüro, die "youboX" (Details siehe Kapitel 2).  

BNE ausbuchstabiert: Themen der youcoN aus der Sicht der Teilnehmenden. © Christopher Zentgraf - youpaN

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Professuren, die BNE/Nachhaltigkeit in der Denomination tragen

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Voraussetzung für eine aussagekräftige Erhebung ist eine Begriffsklärung.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausschließlich auf die Denomination abzustellen ist, sondern nachhaltigkeitsbezogene Studiengänge einbezogen und die Vielfalt der Bereiche, in denen BNE/NH eine Rolle spielt, abgedeckt sein müssen. Für entsprechende Berichte und Erhebungen wäre außerdem von einem angemessen großen Zeitabstand auszugehen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Hochschulen und die Nachhaltigkeitsstrategien der Länder

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Die weit überwiegende Mehrzahl der Länder verfügt über Nachhaltigkeitsstrategien, Initiativen, Masterpläne oder Leitbilder, in denen die Bereiche Wissenschaft und Hochschulen, unter Berücksichtigung der spezifischen verfassungsrechtlichen Grenzen (Forschung und Lehre), ausdrücklich berücksichtigt sind, und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) besondere Bedeutung zugeschrieben wird und mit denen sektorübergreifende Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden. So hat sich beispielsweise Berlin zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität der Stadt zu erreichen, wozu auch die Hochschulen einen nennenswerten Beitrag leisten (Vgl. Berliner Energiewendegesetz, EWG Bln).

In einigen Ländern werden diese Strategien oder Leitbilder aktuell unter Mitwirkung der Wissenschaftsministerien, unter anderem in interministeriellen Arbeitsgruppen, fortgeschrieben und ausdifferenziert. Beispielhaft zu nennen sind die Fortschreibung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie (2018) und der Brandenburger Strategie (2019) sowie die Verabschiedung von Länderstrategien in Sachsen (Januar 2019) und in Sachsen-Anhalt (2019). In Schleswig-Holstein befindet sich die Strategie in der landesinternen Abstimmung (November 2020). Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird BNE ressortübergreifend in Federführung der Staatskanzlei vorangetrieben.

Modernisierung und Ausbau im Hochschulbereich sollen in allen Ländern unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen und nach Maßgabe der Nachhaltigkeitsstrategien erfolgen. Unabhängig von Zuständigkeiten für den Hochschulbau ist die Einbeziehung der Hochschulen mit ihrem umfangreichen Gebäudebestand in bestehende Klimaschutzpläne, Klimaschutzstrategien und Klimaschutzfonds gewährleistet. In der überwiegenden Mehrheit der Länder sind die Hochschulen zudem einbezogen in (Sonder-)Programme Klimaschutz, energetische Sanierung und/oder klimaneutrale Landesverwaltung beziehungsweise wird die Einbeziehung geprüft. Eine Vielzahl von Hochschulen hat zudem eigene Konzepte für eine klimaneutrale Hochschule, deren Umsetzung in Nachhaltigkeitskommissionen, durch Umwelt- beziehungsweise Nachhaltigkeitsbeauftragte oder sogenannten "green offices" begleitet wird.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Ziel- und Leistungsvereinbarungen/Finanzierung- und Anreizsysteme

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind mit ihrer Verknüpfung von inhaltlichen Zielen und Budgetfragen ein bewährtes Steuerungsinstrument.

Zur Berücksichtigung von BNE/NH in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen/Hochschulverträgen bestätigt die überwiegende Zahl der Länder, die dieses Instrument einsetzen, dass BNE/BNE Gegenstand von bestehenden bzw. neu zu verhandelnden Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist. Zum Teil werden das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (WAP BNE) (2015–2019) und der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) in den Vereinbarungen ausdrücklich in Bezug genommen.

Ob und mit welchen Zielen BNE/NH Gegenstand künftiger Verhandlungen mit den Hochschulen sein wird, bleibt zu prüfen und im Miteinander mit den Hochschulen zu gestalten. Der neue Hessische Hochschulpakt 2021 bis 2025 widmet der Nachhaltigkeit beispielsweise ein eigenes Kapitel und legt explizit fest, dass im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen konkrete, für die jeweilige Hochschule erreichbare Ziele im Bereich Nachhaltigkeit vereinbart und deren Erfüllung im Rahmen eines gesonderten Budgets, des sog. Profilbudgets, honoriert wird.

Zurückhaltend beurteilt die Mehrzahl der Länder die Notwendigkeit und Wirksamkeit zusätzlicher Finanzierungs- und Anreizsysteme. Die Relevanz der Nachhaltigkeitsproblematik ist von den Hochschulen anerkannt. Außerdem fehlen geeignete quantitative Nachhaltigkeitskennzahlen, die eine der Voraussetzungen für die Integration in die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) wären. Unter Hinweis auf die grundsätzliche Problematik der Parametrisierung politischer Programmatiken birgt ein eigener Indikator "Nachhaltigkeit" die Gefahr, dass über die Notwendigkeit der Operationalisierung (Messbarkeit der Zielerreichung) eine inhaltliche Einengung auf die gemessenen Zielerreichungsparameter erfolgt. Nachhaltigkeit soll aber als allumfassende Strategie alle Leistungsdimensionen und Aktivitäten durchdringen. Für die im NAP BNE angeregte Entwicklung eines Sets von Indikatoren, das den Grad der Umsetzung von BNE/NH in Forschung, Lehre, Betrieb und Transfer von Hochschulen anzeigt, sieht die Mehrzahl der Länder im Interesse eines länderübergreifenden Verständnisses den Bund als Akteur und unterstreicht zugleich die Bereitschaft, den Bund zu unterstützen und Überlegungen der Länder einzubringen. Dieses Set und seine mögliche Berücksichtigung wären dann in den Verhandlungen mit den Hochschulen zu prüfen und umzusetzen.

Beispiele für eine ergänzende programmatische Förderung von BNE/NH durch die Länder sind das bereits 2013 aufgelegte Förderprogramm "Wissenschaft für Nachhaltige Entwicklung" des Landes Niedersachsen, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030), in dessen Rahmen auch den Hochschulen Fördermöglichkeiten offenstehen, oder die Zuschussvereinbarungen des Freistaates Sachsen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE-Projekte und Aktivitäten junger Menschen unterstützen

Umweltministerkonferenz (UMK)

Bildungsbereich
Non-formales und Informelles Lernen/Jugend

Innerhalb des partizipativen Jugendnetzwerks "Zukunftsformer – BNE in Kinder und Jugendzentren" fördert Rheinland-Pfalz BNE-Projektarbeit. Verschiedene Länder führen zudem Aktionstage oder Jugendkonferenzen zu BNE-Themenkomplexen wie Energie, Wasser, Klima, Landwirtschaft, etc. durch. Einige Länder bieten auch entsprechende Multiplikatorinnen- und Multipliktorenausbildungen für junge Menschen an (zum Beispiel Junior-Energie-Detektive und Umwelt-MentorInnen Programme in Baden-Württemberg). Diese Aktivitäten zahlen auch auf das Handlungsfeld III ein.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

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