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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Handlungsfeld

Übersicht SDGs:

Übersicht SDG Übersicht SDGs:

Umsetzung in den Ländern

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Die Länder haben in einer Bestandsaufnahme auf allen Ebenen (Berufliche Schulen, Landesinstitute, Schulaufsichtsbehörden) die vorhandenen Ordnungsmittel der beruflichen Schulen mit Blick auf Aspekte der Nachhaltigkeit gesichtet. Best-Practice Beispiele wurden in unterschiedlichen Verfahren identifiziert. Sie reichen von Kleinstprojekten bis zu Netzwerken von beteiligten beruflichen Schulen und Einrichtungen.

Die Potentiale der beruflichen Bildung für nachhaltige Entwicklung bei der Verzahnung mit betrieblicher Praxis und informeller Bildung wurden durch eine Vielzahl von Projekten und Initiativen auf Landesebene erschlossen. Der ganzheitliche und praxisorientierte Ansatz steht hierbei besonders im Fokus. Innovationen aus den beruflichen Tätigkeitsfeldern fließen in die betriebliche und berufsschulische Ausbildung ein.

Die beruflichen Schulen greifen im Rahmen ihrer Ausgestaltung des Lernfeldunterrichtes Themen der nachhaltigen Entwicklung sowohl in der beruflichen Erstausbildung wie auch in der beruflichen Weiterbildung auf. Dabei werden die Aspekte der Nachhaltigkeit aus dem unmittelbaren beruflichen Alltag von den Schulen in den Lerninhalten und damit im Kompetenzerwerb der Lernenden verankert. Dabei wird in Lernortkooperation mit Betrieben und regionalen Netzwerken unter anderem auch international zusammengearbeitet. Der Aspekt des Globalen Lernens oder des Lernens in globalen Zusammenhängen kann so unmittelbar adressiert werden.

Um alle Lernorte als nachhaltige Lernorte zu etablieren, setzen die Länder für die beruflichen Schulen in unterschiedlicher Ausprägung auf Förderungen, Zertifizierungen beziehungsweise Auszeichnungen von Schulen, Projekten, Initiativen und Wettbewerben.

Zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen, die für ein nachhaltiges Handeln notwendig sind, nutzen die Länder unterschiedliche Regelungsebenen, wie zum Beispiel gesetzliche Vorgaben, verbindliche Richtlinien, Lehrpläne und Handreichungen sowie Veranstaltungen im Netzwerkformat für die beruflichen Schulen.

Gestützt wird dies durch curriculare und didaktische Umsetzung beruflicher BNE, die durchgängig von der Lehrkräfteausbildung über Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Bildungsplanarbeit bis zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte angelegt ist.

Die vernetzte Arbeit mit den Partnern der beruflichen Bildung stellt alle Beteiligten vor erhöhte Herausforderungen. Im Rahmen der oben beschriebenen Lernortkooperation gelingt es zunehmend, beide Lernorte, Schule und Betrieb, als nachhaltige Lernorte zu etablieren. Die Qualifikation und Sensibilisierung des Ausbildungspersonals der Lernorte sind dabei genauso wichtig, wie das explizite Verständnis eines nachhaltigen Lernortes. Für den Bereich der beruflichen Schulen wird dies durch die Länder unterstützt. Die Partner in der beruflichen Bildung verfolgen eigene Initiativen und bilden Netzwerke, um diesen Ansatz auch bei ihren Betrieben zu erreichen und zu verbreiten.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Verankerung von BNE in den Lehrplänen der Fächer

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

In den Bildungs- beziehungsweise Lehrplänen der Länder zeigen sich in allen Ländern inzwischen in vielen Fächern thematische Verknüpfungen von BNE und Globalem Lernen – allerdings in unterschiedlicher Tiefe und auf Grundlage unterschiedlicher BNE-Verständnisse insbesondere hinsichtlich eines transformatorischen Anspruchs von BNE. Schwerpunkte bilden Fächer wie Sachunterricht in der Grundschule, Geographie und Politik bei den Gesellschaftswissenschaften, Biologie, Physik bei den Naturwissenschaften in den weiterführenden Schulen. BNE und Globales Lernen findet sich auch in rahmenden Dokumenten auf der Ebene von Bildungs- und Erziehungszielen. In Bayern wurde BNE in die Lehramtsprüfungsordnung (§ 33 in LPO I, Ordnung für die Erste Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen) aufgenommen. In Hamburg ist BNE im erziehungswissenschaftlichen Studium aller Lehrämter (Drucksache 21/11562 vom 9.1.2018) verankert.

In vielen Ländern, unter anderem Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein wurden beziehungsweise werden Bildungs- beziehungsweise Lehrpläne unter Berücksichtigung von BNE als Querschnittsaufgabe überarbeitet. Im Saarland wird ein "Basiscurriculum BNE" als Grundlage für die nachfolgende Lehrplanarbeit erstellt.

Es werden Überschneidungen und Bezüge hergestellt zu angrenzenden Querschnittsthemen wie Verbraucherbildung und ökonomischer Bildung, Mobilitätserziehung, kultureller Bildung, Demokratie- und Menschenrechtsbildung, Friedenserziehung und vermehrt auch zu digitaler Bildung.

© Michael Woizick

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Lernportale zu BNE

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Verschiedene Länder stellen ländereigene Lernportale zu BNE zur Verfügung, unter anderem "Future:N" aus Baden-Württemberg, Internetportal für politische Bildung für bayrische Schulen mit eigenem Bereich BNE, Hamburger Bildungsserver, hessisches BNE-Portal, BNE-Portal in Nordrhein-Westfalen bei der "Fach- und Koordinierungsstelle Bildung für nachhaltige Entwicklung", BNE-Portal des Bildungsservers Rheinland-Pfalz, sächsisches BNE-Portal/sächsisches Portal schulische Qualitätsentwicklung.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Landesstrategien BNE

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Außerdem wurden weitere Landesstrategien BNE entwickelt: "Rahmenlehrplan 1-10" in Berlin, "Hamburger "Masterplan BNE", Novellierung der Landesstrategie "Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft Lernen NRW (2016–2020)" geplant für 2020/21 in Nordrhein-Westfalen, "Zukunftskonzeption BNE 2015+" in Rheinland-Pfalz, "Sächsische Landesstrategie BNE" 2019, Schleswig-Holstein (in Entwicklung), "Thüringer Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung" 2019, im Saarland sind BNE und Globales Lernen Teil der entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Akkreditierung von Studiengängen und BNE/Nachhaltigkeit

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Eine Einbeziehung von BNE/NH in Akkreditierungsverfahren ist nicht sachgerecht. Welche Kriterien bei der Akkreditierung von Studiengängen zugrunde gelegt werden, wird in der in allen Ländern gleichlautenden Rechtsverordnung geregelt, die den Studienakkreditierungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2017 näher ausführt. Auf die von der Kultusministerkonferenz am 07.12.2017 beschlossene Musterrechtsverordnung wird verwiesen.

Zugleich wird unterstrichen, dass mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit einzelne Studieninhalte nicht als Akkreditierungskriterium festgelegt werden können. BNE/NH als Studieninhalt kann bei der Akkreditierung von Studiengängen daher nicht generell als Kriterium berücksichtigt werden. Ob und welche Aspekte von BNE/NH in einzelnen Studiengängen enthalten sind, hängt vielmehr wesentlich von den jeweiligen konkreten fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen ab. Dies kann und wird mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich in einem peer review-Verfahren unter Federführung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern überprüft werden. Nachhaltigkeitsaspekte können daher im Rahmen der von den Ländern in der oben genannten Rechtsverordnung festzulegenden fachlich inhaltlichen Akkreditierungskriterien nur implizit berücksichtigt werden, soweit hier eine generelle Festlegung der Ziele von Hochschulbildung erfolgt.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Rahmenvereinbarungen und Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Die Förderung des Erwerbs nachhaltigkeitsorientierter Kompetenzen wurden in der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2019) in den Zielen der Berufsschule entsprechend ergänzt bzw. erweitert. Ebenso wurden sie zuvor in der "Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe" (Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz vom 14.12.2018) berücksichtigt. BNE ist somit in allen ab 01.08.2020 wirksam gewordenen Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz integriert.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Fort- und Weiterbildungsangebote für Hochschullehrende

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Zu Fort- und Weiterbildungsangeboten für Hochschullehrende und die Förderung der Entwicklung einer spezifischen Lehrkultur zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist auf die Hochschulautonomie und die Weiterbildung als Aufgabe der Hochschulen zu verweisen. Ein länderübergreifender oder überregionaler Abstimmungsbedarf zu den Strukturen zur dauerhaften Gewährleistung und Qualitätssicherung entsprechender Angebote wird nicht gesehen. Vielmehr ist auf die existierenden Netzwerke, unter anderem zur Hochschuldidaktik, zu verweisen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Professuren, die BNE/Nachhaltigkeit in der Denomination tragen

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Voraussetzung für eine aussagekräftige Erhebung ist eine Begriffsklärung.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausschließlich auf die Denomination abzustellen ist, sondern nachhaltigkeitsbezogene Studiengänge einbezogen und die Vielfalt der Bereiche, in denen BNE/NH eine Rolle spielt, abgedeckt sein müssen. Für entsprechende Berichte und Erhebungen wäre außerdem von einem angemessen großen Zeitabstand auszugehen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Hochschulen und die Nachhaltigkeitsstrategien der Länder

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Die weit überwiegende Mehrzahl der Länder verfügt über Nachhaltigkeitsstrategien, Initiativen, Masterpläne oder Leitbilder, in denen die Bereiche Wissenschaft und Hochschulen, unter Berücksichtigung der spezifischen verfassungsrechtlichen Grenzen (Forschung und Lehre), ausdrücklich berücksichtigt sind, und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) besondere Bedeutung zugeschrieben wird und mit denen sektorübergreifende Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden. So hat sich beispielsweise Berlin zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität der Stadt zu erreichen, wozu auch die Hochschulen einen nennenswerten Beitrag leisten (Vgl. Berliner Energiewendegesetz, EWG Bln).

In einigen Ländern werden diese Strategien oder Leitbilder aktuell unter Mitwirkung der Wissenschaftsministerien, unter anderem in interministeriellen Arbeitsgruppen, fortgeschrieben und ausdifferenziert. Beispielhaft zu nennen sind die Fortschreibung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie (2018) und der Brandenburger Strategie (2019) sowie die Verabschiedung von Länderstrategien in Sachsen (Januar 2019) und in Sachsen-Anhalt (2019). In Schleswig-Holstein befindet sich die Strategie in der landesinternen Abstimmung (November 2020). Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird BNE ressortübergreifend in Federführung der Staatskanzlei vorangetrieben.

Modernisierung und Ausbau im Hochschulbereich sollen in allen Ländern unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen und nach Maßgabe der Nachhaltigkeitsstrategien erfolgen. Unabhängig von Zuständigkeiten für den Hochschulbau ist die Einbeziehung der Hochschulen mit ihrem umfangreichen Gebäudebestand in bestehende Klimaschutzpläne, Klimaschutzstrategien und Klimaschutzfonds gewährleistet. In der überwiegenden Mehrheit der Länder sind die Hochschulen zudem einbezogen in (Sonder-)Programme Klimaschutz, energetische Sanierung und/oder klimaneutrale Landesverwaltung beziehungsweise wird die Einbeziehung geprüft. Eine Vielzahl von Hochschulen hat zudem eigene Konzepte für eine klimaneutrale Hochschule, deren Umsetzung in Nachhaltigkeitskommissionen, durch Umwelt- beziehungsweise Nachhaltigkeitsbeauftragte oder sogenannten "green offices" begleitet wird.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE-Moderatorinnen und -Moderatoren

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Unter anderem in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen (für den Orientierungsrahmen Globale Entwicklung) und Schleswig-Holstein werden BNE-Moderatorinnen und -Moderatoren beziehungsweise -Multiplikatorinnen und -Multiplikatoren ausgebildet.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Ziel- und Leistungsvereinbarungen/Finanzierung- und Anreizsysteme

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind mit ihrer Verknüpfung von inhaltlichen Zielen und Budgetfragen ein bewährtes Steuerungsinstrument.

Zur Berücksichtigung von BNE/NH in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen/Hochschulverträgen bestätigt die überwiegende Zahl der Länder, die dieses Instrument einsetzen, dass BNE/BNE Gegenstand von bestehenden bzw. neu zu verhandelnden Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist. Zum Teil werden das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (WAP BNE) (2015–2019) und der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) in den Vereinbarungen ausdrücklich in Bezug genommen.

Ob und mit welchen Zielen BNE/NH Gegenstand künftiger Verhandlungen mit den Hochschulen sein wird, bleibt zu prüfen und im Miteinander mit den Hochschulen zu gestalten. Der neue Hessische Hochschulpakt 2021 bis 2025 widmet der Nachhaltigkeit beispielsweise ein eigenes Kapitel und legt explizit fest, dass im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen konkrete, für die jeweilige Hochschule erreichbare Ziele im Bereich Nachhaltigkeit vereinbart und deren Erfüllung im Rahmen eines gesonderten Budgets, des sog. Profilbudgets, honoriert wird.

Zurückhaltend beurteilt die Mehrzahl der Länder die Notwendigkeit und Wirksamkeit zusätzlicher Finanzierungs- und Anreizsysteme. Die Relevanz der Nachhaltigkeitsproblematik ist von den Hochschulen anerkannt. Außerdem fehlen geeignete quantitative Nachhaltigkeitskennzahlen, die eine der Voraussetzungen für die Integration in die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) wären. Unter Hinweis auf die grundsätzliche Problematik der Parametrisierung politischer Programmatiken birgt ein eigener Indikator "Nachhaltigkeit" die Gefahr, dass über die Notwendigkeit der Operationalisierung (Messbarkeit der Zielerreichung) eine inhaltliche Einengung auf die gemessenen Zielerreichungsparameter erfolgt. Nachhaltigkeit soll aber als allumfassende Strategie alle Leistungsdimensionen und Aktivitäten durchdringen. Für die im NAP BNE angeregte Entwicklung eines Sets von Indikatoren, das den Grad der Umsetzung von BNE/NH in Forschung, Lehre, Betrieb und Transfer von Hochschulen anzeigt, sieht die Mehrzahl der Länder im Interesse eines länderübergreifenden Verständnisses den Bund als Akteur und unterstreicht zugleich die Bereitschaft, den Bund zu unterstützen und Überlegungen der Länder einzubringen. Dieses Set und seine mögliche Berücksichtigung wären dann in den Verhandlungen mit den Hochschulen zu prüfen und umzusetzen.

Beispiele für eine ergänzende programmatische Förderung von BNE/NH durch die Länder sind das bereits 2013 aufgelegte Förderprogramm "Wissenschaft für Nachhaltige Entwicklung" des Landes Niedersachsen, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030), in dessen Rahmen auch den Hochschulen Fördermöglichkeiten offenstehen, oder die Zuschussvereinbarungen des Freistaates Sachsen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Umsetzung des NAP BNE durch die Länder im schulischen Bereich

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) wurden für den Bereich der schulischen Bildung die fünf genannten Handlungsfelder sowie prioritäre Ziele und geeignete Maßnahmen formuliert, die eine zielgerichtete Implementierung von BNE im schulischen Bereich ermöglichen können. Hierbei geht es insbesondere darum, das Konzept der nachhaltigen Entwicklung als selbstverständliche Aufgabe der Bildungsverwaltung und des Bildungswesens zu verstehen, BNE in der Lehr- und (pädagogischen) Fachkräftebildung zu integrieren und strukturell in den Lehr- und Bildungsplänen sowie am Lernort und im Sozialraum Schule zu verankern und dabei die Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Zivilgesellschaft als (Mit-)Gestaltungsinstrument sinnvoll zu berücksichtigen.

Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, wie sie diese fünf Handlungsfelder mit Maßnahmen hinterlegen.

Seit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) im Juni 2017 haben die Länder eine kontinuierliche, detaillierte und umfangreiche Berichterstattung ihrer BNE-Maßnahmen etabliert, deren aktueller Stand auch die Grundlage für diesen Bericht darstellt. Es ist festzustellen, dass BNE im Bereich Schule deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Die Verankerung in den Bildungssystemen der Länder ist auf durchaus unterschiedliche Art und Weise und unterschiedlich stark vorangeschritten. Auffallend ist, dass neben der Einbindung in bereits bestehende Strukturen und Projekte zum Teil auch neue Strukturen etabliert wurden (zum Beispiel Koordinierungsstellen, Unterstützungsagenturen, Arbeitskreise, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Schulverwaltung und den Landesinstituten sowie regionale und schulstandortbezogene Fachberatungssysteme).

Die Kultus- und Schulministerien erachten den Kompetenzerwerb von Schülerinnen und Schülern im Sinne einer BNE verstärkt als wichtige Aufgabe des Bildungssystems Schule. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Diskussionen um die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft zu betrachten, an denen sich auch die Schülerinnen und Schüler lebhaft beteiligen.

Es hat sich daher durchgesetzt, neben der weiterhin vorhandenen Förderung beziehungsweise Unterstützung von Wettbewerben, Veranstaltungen und Einzelaktionen BNE als Querschnittsaufgabe im schulischen Lernen zu verankern. Immer mehr Länder erachten gesetzliche oder untergesetzliche Verankerungen von BNE für wesentlich. Zunehmend entwickeln sie Konzepte, die die Grundlage für die Implementierung von BNE etwa in die Lehrplanerstellung und die schulische Fortbildung bilden. Alle Länder unterstützen Programme für Vorreiterschulen beziehungsweise Schullabel für BNE, zum Teil gefördert als landeseigene Initiativen, die außerschulische Bildungsakteurinnen und -akteure als Schulpartnerinnen und -partner beteiligen und Netzwerke bilden. Auch im Lehramtsstudium ist BNE zunehmend verankert, wenn auch noch nicht durchgehend, da abhängig von länderspezifischen Bedingungen, Studienstandort und Fakultät. Viele Länder nutzen bei der fachlichen Umsetzung von BNE den "Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung". Auf Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK) wird der Orientierungsrahmen derzeit um die gymnasiale Oberstufe erweitert. Die erweiterte Fassung soll bis 2022 vorliegen.

Außerdem sind im Berichtszeitraum weitere BNE-Landesstrategien entstanden, zum Teil mit ausdrücklichen Bezugnahmen auf die jeweiligen Landesnachhaltigkeitsstrategien. Einige Länder haben erste (zählbare) Indikatoren für den Grad der Verankerung von BNE festgelegt.

Damit ist die systematische und auf Dauer angelegte Verankerung von BNE, wie sie der NAP BNE fordert, im Bildungsbereich Schule deutlich vorangeschritten. Insbesondere in den Handlungsfeldern I bis IV gelang es, Erträge zu erzielen, die maßgeblichen Akteursgruppen im Bereich Schule zu Gute kommen.

Mit den entlang der Handlungsfelder des NAP BNE aufgeführten Länderaktivitäten ist keine Hervorhebung verbunden. Es handelt sich um eine exemplarische Nennung ohne Anspruch auf Vollzähligkeit, die der Illustration der vielfältigen Projekte und Maßnahmen in den verschiedenen Ländern dienen soll.

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Die Textbeiträge der KMK im Kapitel Schule basieren auf dem Beschluss des 421. Schulausschusses der KMK, 26./27.11.2020, TOP 21. Für diesen Zweck wurde eine umfangreiche Befragung aller Länder hinsichtlich der Implementierung von BNE in den Schulen durchgeführt, in der die Länder ihre BNE-Aktivitäten aufgeführt haben.

Lernort/Sozialraum, Kooperation und BNE

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

In allen Ländern beruht Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) auf der engen Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnerinnen und -partnern. Landesregierungen unterstützen deren Qualitätsentwicklung durch Auditierung und Zertifizierung, unter anderem "NUN (norddeutsch und nachhaltig)-Zertifizierung" von außerschulischen Bildungseinrichtungen als gemeinsame Länderinitiative von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Zertifikat "Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung" in Hessen, BNE-Zertifizierung von außerschulischen Bildungs- und Weiterbildungsanbietern in Nordrhein-Westfalen, "LernOrte Nachhaltigkeit" in Rheinland-Pfalz, "Zukunft bilden – BNE zertifiziert" als gemeinsame Zertifizierungsstelle in Rheinland-Pfalz und Saarland und "Thüringer Qualitätssiegel BNE".

© Jan Laackmann - Büro für Kultur- und Medienprojekte gGmbH

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BNE als Querschnittsaufgabe in der Frühpädagogik

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Frühkindliche Bildung

Die frühe Kindheit ist eine entscheidende und sensible Phase in der Entwicklung von Kindern. Hier eignen sie sich bestimmte Grundfertigkeiten, Werthaltungen und Überzeugungen für die Zukunft an. Die Entwicklung entsprechender Kompetenzen und Einstellungen entscheidet darüber, wie sie sich selbst in ihrem weiteren Leben ihren Mitmenschen und der Umwelt gegenüber verhalten.

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wird damit zu einer Querschnittsaufgabe in der Frühpädagogik, die auf die Persönlichkeitsentwicklung sowie soziales Denken und nachhaltiges Handeln gerichtet ist. Zur Umsetzung dieser Zielstellung ist das in der Kindertagesbetreuung tätige Personal entsprechend zu qualifizieren. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich hierzu im "Handlungsfeld (HF) III: BNE in die Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften integrieren" zum Ziel gesetzt, den Themenbereich Bildung für nachhaltige Entwicklung BNE als Bestandteil in die Ausbildung an Fachschulen und Fachakademien aufzunehmen.

Mit dem "Kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
1. Dezember 2011 in der Fassung vom 24. November 2017) wird der Rahmen definiert, der für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien für Sozialpädagogik in den Ländern verbindlich zugrunde zu legen ist. Dieses definiert das Anforderungsniveau des Berufes und enthält die Formulierung der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können.

Um der besonderen und übergreifenden Bedeutung zu entsprechen, wurde die Thematik "Bildung für nachhaltige Entwicklung" in den Bereich der Querschnittsaufgaben integriert. Hierzu wurde der Abschnitt "Wertevermittlung" mit folgender Aussage ergänzt:

"Neben die Entwicklung sozial verantwortlichen Denkens und Handelns tritt die Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung BNE. Sozialpädagogische Fachkräfte sind fähig, das Bewusstsein für die Verantwortlichkeit zu ökologisch nachhaltigem Handeln bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu entwickeln und zu fördern.

Darüber hinaus besteht im HF 5 "Institution und Team entwickeln" 29 ein weiterer Anknüpfungspunkt zur Gesamtthematik (der auf das pädagogische Prinzip der Vorbildfunktion abzielt):

"Sie (Anmerkung: die Erzieherinnen und Erzieher) gestalten und organisieren ihre eigene Arbeit in Abstimmung mit den institutionellen Vorgaben und unter Beachtung arbeitsrechtlicher Aspekte. Sie vollziehen betriebswirtschaftliche Vorgänge der Einrichtung nach und handeln ökonomisch und ökologisch bewusst sowie dienstleistungsorientiert."

Zur weiteren Konkretisierung der inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern hat die Kultusministerkonferenz am 18.06.2020 den "Rahmenlehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik" beschlossen. Dieser enthält verbindliche Anknüpfungspunkte, um das Prinzip der Nachhaltigkeit, das eine Vielfalt von sozialen, ökologischen, kulturellen sowie ethischen Fragen berührt, in der Ausbildung von frühpädagogischen Fachkräften zu verankern.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE als Aufgabe der Bildungssysteme der Länder: Gesetzliche und untergesetzliche Verankerung von BNE

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wird im Jahr 2020 von den Kultus- und Schulministerien verstärkt als wichtige Aufgabe des Bildungssystems Schule verstanden. Die meisten Länder haben BNE als Querschnittsaufgabe des schulischen Lernens gesetzlich und untergesetzlich verankert: unter anderem ressortübergreifende "Gesamtstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung" in Baden-Württemberg, BNE als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel ("LehrplanPLUS") in Bayern, Verankerung von "nachhaltiger Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen" in den Schulgesetzen von Berlin (insbesondere § 3 Abs. 3) und Brandenburg, BNE als Aufgabe des Bildungssystems in der Landesverfassung Brandenburgs, "Hamburger Masterplan BNE“, BNE als "besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe" im hessischen Schulgesetz (Neufassung 30.6.2017, § 6 Abs. 4), Verwaltungsvorschrift "Bildung für nachhaltige Entwicklung an allgemeinbildenden Schulen" und Verankerung von BNE im Schulgesetz (§§ 3 und 5) in Mecklenburg-Vorpommern, für Anfang 2021 geplanter BNE-Erlass in Niedersachsen, Verankerung von BNE in den Schulgesetzen des Landes (§ 1: "Verantwortungsbewusstsein (…) für die globalen Nachhaltigkeitsziele fördern“) sowie "Zukunftskonzeption Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2015+" in Rheinland-Pfalz, Sachsen vom 26.4.2017 (§ 1 Abs. 6), Sachsen-Anhalt (§ 1 Abs 2 (7).

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

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