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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Handlungsfeld

Übersicht SDGs:

Übersicht SDG Übersicht SDGs:

Kinderfreundliche Kommunen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Kommunen

Der 2012 gegründeten Verein "Kinderfreundliche Kommunen e.V." ist ein langjähriger, verlässlicher Partner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bei der Stärkung der Kinderrechte. Trägerinnen und Träger sowie Vertreterinnen und Vertreter des Vereins sind das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. und das Deutsche Komitee für UNICEF e.V. Das BMFSFJ fördert die Erweiterung der Initiative "Kinderfreundliche Kommunen e.V." derzeit durch den Baustein "Kinderrechte in der Arbeit der Kommunalaufsicht und Kommunen".

Der Verein zeichnet Städte und Gemeinden als "Kinderfreundliche Kommunen" aus, die unter starker Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die lokale Umsetzung der Kinderrechte aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN; United Nations, UN) verbindliche Ziele und einen Aktionsplan entwickeln. Derzeit sind 31 Kommunen im Programm, 15 davon sind bereits mit einem Siegel ausgezeichnet.

Da nach dem Verständnis des Vereins bei der Umsetzung kinderfreundlicher Kommunen Kinderrechts- und Umweltaspekte miteinander verzahnt sind, spielen ökologische Themen in den Aktionsplänen der Kommunen eine wichtige Rolle. Drei Beispiele für Städte, die Projekte zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in ihre Aktionspläne aufgenommen haben:

Auf Grundlage der Agenda 2030 widmet sich die Stadt Eltville den Themen Nachhaltigkeit und Gemeinwohlökonomie ("Fairtrade-Stadt") in einem integrierten Stadtentwicklungsprozess. Die Stadt wurde mehrfach als "TOP3" der nachhaltigen Kleinstädte beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet und nahm am Kongress der Nachhaltigkeit teil. Die Kritik und die Forderungen der "Fridays-for-Future"-Bewegung greift die Stadt dankbar auf, indem sie Jugendlichen auf kommunaler Ebene die Möglichkeit gibt, aktiv an der aktuellen Klimadebatte mitzuarbeiten und basisdemokratisch zu handeln.

Sowohl im Konzept "Kinderfreundliches Stuttgart" als auch im Aktionsplan legt die Stadt Stuttgart einen Fokus auf die Erweiterung von Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Die 2019 erfolgreich gestarteten temporären Spielstraßen und die Fußverkehrschecks für sichere Freizeit- und Schulwege werden verstetigt. Erfahrungen und Ergebnisse fließen in aktuelle stadtweite Konzepte wie den "Masterplan Urbane Bewegungsräume" ein. Während der durch Corona bedingten Schließung von Spielplätzen im Frühjahr 2020 wurden temporäre Spiel- und Bewegungsräume auf Straßen, in Parks und auf Sportanlagen erprobt, um dem Recht von Kindern und Jugendlichen nach Bewegung und Spiel im öffentlichen Raum Rechnung zu tragen.

Die Kommune Weil am Rhein bietet seit 2016 ein niedrigschwelliges Nachtsportangebot in Turnhallen für Jugendliche während der Wintermonate an, das von als Coach ausgebildeten Jugendlichen betreut wird. Außerdem entstehen unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weitere generationsübergreifende Spiel-, Sport- und Gesundheitsangebote im neuen Rheinpark.

© Kinderfreundliche Kommunen e.V.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Bundesprogramm Mehrgenerationshäuser

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Non-formales und Informelles Lernen/Jugend

Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) werden bundesweit rund 530 Mehrgenerationenhäuser (MGH) gefördert, die Treffpunkte für alle Menschen vor Ort sind, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und kulturellem Hintergrund. Die MGH arbeiten in unterschiedlichen Handlungsfeldern und orientieren sich dabei an den konkreten Bedarfen vor Ort. Im Jahr 2019 besuchten rund 62.700 Personen täglich die MGH, in denen sich rund 40.000 Menschen freiwillig engagierten und rund 22.450 Angebote insgesamt stattfanden, davon rund 60 mit aktiver Generationenbegegnung.

Die Angebote der MGH sind in der Regel generationenübergreifend konzipiert wie im Bereich "Generationenübergreifende Bildung", in dem zum Beispiel Jugendliche gemeinsam mit Erwachsenen einen Sprachkurs besuchen oder eine Geschichts- oder Biografiewerkstatt initiieren. Einige Angebote richten sich aber auch an spezielle Zielgruppen, wie im Bereich "Jugendgerechte Gesellschaft, Förderung von (benachteiligten) Kindern und Jugendlichen". Zu den 1.523 Angeboten in diesem Handlungsfeld gehörten im Jahr 2019 beispielsweise Theater- und Musikgruppen für Jugendliche, Lern- und Hausaugabenhilfen für Schülerinnen und Schüler, Sprachkurse für Jugendliche mit Flucht- oder Migrationshintergrund, die organisatorische Unterstützung von Jugendparlamenten und vielfältige Formen niedrigschwelliger Jugendsozialarbeit.

Auch in den Angeboten im Bereich "Erhöhung der Arbeitsmarktnähe und Integration in Ausbildung und Beschäftigung" stehen Jugendliche häufig im Fokus. Zu den 672 Angeboten der im Jahr 2019 in diesem Handlungsfeld tätigen MGH zählten beispielsweise Unterstützungsangebote für Schulabbrechende, Bewerbungstrainings, Vermittlungshilfen in Ausbildung und Arbeit sowie Ausbildungsbegleitungen, wie auch die Bereitstellung und Vermittlung von Plätzen für Jugendfreiwilligendienstleistende.

Seit dem 1. Januar 2021 wird die Arbeit der MGH im neuen "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander" fortgeführt. Zu den wesentlichen Zielen des Förderprogramms zählen die Förderung attraktiver gesellschaftlicher Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten für Jugendliche, die Sicherung von Bildungs-, Freizeit- und Kulturangeboten, die Stärkung der Ortsbindung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Verhinderung von (Kinder-) Armut und sozialer beziehungsweise gesellschaftlicher Polarisierung. Das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander" bietet den MGH mit einer achtjährigen Laufzeit Planungssicherheit für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer Angebote.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Jugendstrategie der Bundesregierung

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Non-formales und Informelles Lernen/Jugend

Da politische Entscheidungen in allen Politikfeldern Auswirkungen auf junge Menschen haben können, wurde am 3. Dezember 2019 erstmalig eine Jugendstrategie der Bundesregierung "In gemeinsamer Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend" verabschiedet. Basierend auf einem gemeinsamen jugendpolitischen Verständnis hat die Bundesregierung unter Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für neun jugendrelevante Handlungsfelder die Ausgangslage analysiert, Handlungsbedarfe identifiziert und Maßnahmen benannt. Die Jugendstrategie der Bundesregierung verfolgt das Ziel, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestmögliche Bedingungen zu bieten, um die Herausforderungen der Lebensphase Jugend zu meistern und dabei die Interessen und Bedürfnisse der jungen Generation angemessen zu berücksichtigen.

Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Verwirklichung dieses Ziels basiert auf den Prinzipien

  • Jugend beteiligen,
  • Jugend sichtbar machen und
  • gemeinsam Verantwortung übernehmen.

 

Es geht darum, junge Menschen ernst zu nehmen und ihnen wirksame Mitsprachemöglichkeiten zu eröffnen sowie die Mitbestimmung und Selbstbestimmung junger Menschen in sie betreffenden Belangen zu stärken. Es geht darum, Jugend sichtbar zu machen, damit ihre Belange ressortübergreifend im Blick bleiben. Kurzum: Es geht um das Handeln in gemeinsamer Verantwortung für und mit der jungen Generation.

Die Jugendstrategie wird deshalb nicht nur ressortübergreifend, sondern auch mithilfe von unterschiedlichen, möglichst breiten und fundierten Jugendbeteiligungsformaten entwickelt und umgesetzt. Zu den Formaten gehören die JugendPolitikTage, eine Jugendkonferenz, themen- und maßnahmenspezifische Jugend-Audits sowie Online-Konsultationen. Die einzelnen Beteiligungsformate greifen zum einen bei der Überprüfung der Umsetzung der Jugendstrategie und zum anderen bei der Umsetzung konkreter Vorhaben der Bundesregierung im Rahmen der Strategie. So wurden in den neun Handlungsfeldern auch zahlreiche Maßnahmen aufgenommen, die unter anderem die Verknüpfung partizipativer Ansätze mit Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung stärken sollen. Die Möglichkeiten zur Jugendbeteiligung bei der Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung eröffnen neue und innovative Formate des inhaltlichen Dialogs zwischen den Ressorts der Bundesregierung und Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Jugendmigrationsdienste

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Non-formales und Informelles Lernen/Jugend

Bundesweit werden an über 470 Standorten die Jugendmigrationsdienste gefördert. Sie begleiten junge Menschen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund, die vergleichsweise geringere Chancen als Jugendliche ohne Migrationshintergrund haben. Durch individuelle Förderung, Beratung und durch Gruppenangebote soll die Teilhabe am Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gefördert und gestärkt werden. Die Jugendmigrationsdienste dienen als Verbindungsstelle zu den Regeleinrichtungen vor Ort und sind somit Teil eines Netzwerks zur Unterstützung junger Menschen zwischen dem 12. und 27. Lebensjahr. Seit dem 01.01.2017 sind die Jugendmigrationsdienste auch für alle jungen Flüchtlinge geöffnet, die sich rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung in Deutschland aufhalten.

Im Rahmen des Modellprojekts Jugendmigrationsdienst im Quartier fördern das gemeinsam an bundesweit 16 Standorten Mikroprojekte zur Stärkung von Jugendlichen. Das Vorhaben wird insbesondere auch in den Themenfeldern Bildung und Kultur in sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen umgesetzt. Es dient der Verbesserung des Miteinanders und der Erhöhung der gegenseitigen Akzeptanz der unterschiedlichen Menschen in den Wohnvierteln, der Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier sowie dem nachhaltigen Ausbau bestehender Netzwerke und der Quartiersentwicklung.

Das Modellvorhaben Respekt Coaches/Anti-Mobbing-Profis der Jugendmigrationsdienste fördert bundesweit an rund 190 Standorten Respekt, Toleranz und den Abbau von Vorurteilen an Schulen. Schülerinnen und Schüler erfahren den Wert einer vielfältigen Gesellschaft. Ziel ist es, den Blickwinkel zu erweitern und unterschiedliche Weltanschauungen und Lebensweisen besser zu verstehen. Damit trägt das Programm langfristig zu einem gesunden Klassenklima und Zusammenhalt in der Schule bei. Die Jugendmigrationsdienste setzen das Programm in den Schulen gemeinsam mit Partnern der politischen Bildung und Radikalisierungsprävention um.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Anzahl der Einträge: 4