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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Krise hat der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 das Programm "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" beschlossen. Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wird die Ziffer 30 dieses Koalitionsbeschlusses umgesetzt, die Eckpunkte sind am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Mit dem Bundesprogramm hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Ausbildungsplätze gespannt. Die neuen Hilfen richten sich in erster Linie an kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe, und zwar an diejenigen, die trotz erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten weiterhin ausbilden und die jungen Menschen damit auch in dieser Zeit eine gute berufliche Perspektive bieten. Durch die Förderungen sollen Ausbildungsbetriebe motiviert werden, ihr Ausbildungsniveau zu halten oder sogar zu erhöhen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden, Auszubildenden aus Corona-bedingt insolventen Betrieben oder Betrieben, die temporär nicht ausbilden können, die Fortführung ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Dies soll dazu beitragen, mittelfristig den Fachkräftebedarf in Deutschland decken zu können, zudem sollen junge Menschen auch in der Corona-Krise positiv in ihre berufliche Zukunft blicken können.

Dafür sind folgende Förderleistungen vorgesehen:

  • Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus,
  • Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit,
  • Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung,
  • Übernahmeprämie zur Sicherung der Weiterführung von Ausbildungsverhältnissen bei pandemiebedingter Insolvenz eines Ausbildungsbetriebes.

 

Die Umsetzung des Bundesprogramms erfolgt in zwei getrennten Förderrichtlinien. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat federführend die Erste Förderrichtlinie, die die Ausbildungs- und Übernahmeprämien sowie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung umfasst, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), erstellt. Die Erste Förderrichtlinie ist am 1. August 2020, pünktlich zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres, in Kraft getreten. Eine erste Änderung der Richtlinie erfolgte mit Wirkung zum 11.12.2020. Die Bundesagentur für Arbeit setzt die Erste Förderrichtlinie um und ist für die Anträge und deren Bewilligung zuständig. Für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung hat das BMBF eine Zweite Förderrichtlinie erstellt, die am 31. Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Für die Umsetzung dieser Förderrichtlinie sowie die Anträge und deren Bewilligung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Teilnahme an beruflicher Weiterbildung im Strukturwandel erhöhen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Bildungsbereich
Berufliche Bildung

Die aktuelle COVID-19 Pandemie verstärkt den digitalen und ökologischen Wandel. Weiterbildung und Qualifizierung sind damit mehr denn je eine zentrale Antwort auf die daraus resultierenden Herausforderungen. Die unter der Federführung von BMAS und BMBF und der Beteiligung von 15 weiteren Partnern aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Bundesländern und der Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) setzt hier an. Das am 12. Juni 2019 verabschiedete Strategiepapier beinhaltet zehn Handlungsziele, unter denen auch die Maßnahmen und Commitments der einzelnen Akteurinnen und Akteure aufgeführt und benannt werden.

Bis Februar 2021 wurden von Seiten des BMAS unter anderem folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht:

1. Das BMAS hat mit dem Qualifizierungschancengesetz den Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleichtert und die Förderung erheblich verbessert. Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung, wenn deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

2. Mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" wurden insbesondere die Förderleistungen strukturwandelbedingter Qualifizierungen für besonders gravierend betroffene Beschäftigte und Unternehmen ausgeweitet und zugleich ein Anreiz gesetzt, Zeiten von Kurzarbeit zur Weiterbildung betroffener Beschäftigter zu nutzen.

3. Darüber hinaus sollen mit dem Bundesförderprogramm "Aufbau von Weiterbildungsverbünden" die Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten in KMU gesteigert und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke gestärkt werden. Es werden zunächst bis zu 40 Projekte (Laufzeit: 36 Monate) gefördert. Die ersten zwei Projekte sind im Dezember 2020 gestartet.

4. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde der Anreiz gestärkt, Zeiten der Kurzarbeit für berufliche Weiterbildung zu nutzen, indem u.a. die Förderung der beruflichen Weiterbildung für diese Fälle vereinfacht und fortentwickelt wurde.

Ein Umsetzungsbeitrag des BMBF im Rahmen der NWS ist der Innovationswettbewerb INVITE, der, die übergeordneten Ziele der NWS aufgreifend, zur Transparenz und Kohärenz des Weiterbildungsmarktes in der berufsbezogenen Weiterbildung beitragen soll. In INVITE werden Projekte gefördert, die bestehende Weiterbildungsplattformen vernetzen, Schnittstellenlösungen und Standards entwickeln sowie durch individualisierte, KI-unterstützte Tools die Nutzerfreundlichkeit und Auffindbarkeit von Weiterbildungsangeboten erhöhen sollen. Damit zahlt INVITE auf das Ziel ein "allen Menschen in Deutschland genau die Weiterbildung zu ermöglichen, die am besten zu ihrer Lebenslage und ihren individuellen Lernbedürfnissen passt – und das möglichst unkompliziert" (Bundesministerin Anja Karliczek). Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung steigern und neue Lernortkooperationen initiieren: Das sind die Ziele von InnoVET. Die 17 Projekte entwickeln und erproben vier Jahre lang attraktive und hochwertige Qualifizierungsangebote für die berufliche Bildung. Diese schaffen Anreize für junge Menschen, eine Aus- oder Weiterbildung zu beginnen. Die Qualifizierungsangebote orientieren sich an den Bedarfen der Unternehmen und tragen dazu bei, hochqualifizierte Fachkräfte auszubilden. Die Projekte sind in sechs Themenclustern aktiv: Gleichwertigkeit schaffen, Branchen stärken, Digitalen Wandel gestalten, Ausbildungsqualität steigern, Lernortkooperation ausbauen und Hybride Bildungsmodelle erproben.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Anzahl der Einträge: 2