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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Kinderfreundliche Kommunen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bildungsbereich
Kommunen

Der 2012 gegründeten Verein "Kinderfreundliche Kommunen e.V." ist ein langjähriger, verlässlicher Partner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bei der Stärkung der Kinderrechte. Trägerinnen und Träger sowie Vertreterinnen und Vertreter des Vereins sind das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. und das Deutsche Komitee für UNICEF e.V. Das BMFSFJ fördert die Erweiterung der Initiative "Kinderfreundliche Kommunen e.V." derzeit durch den Baustein "Kinderrechte in der Arbeit der Kommunalaufsicht und Kommunen".

Der Verein zeichnet Städte und Gemeinden als "Kinderfreundliche Kommunen" aus, die unter starker Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die lokale Umsetzung der Kinderrechte aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN; United Nations, UN) verbindliche Ziele und einen Aktionsplan entwickeln. Derzeit sind 31 Kommunen im Programm, 15 davon sind bereits mit einem Siegel ausgezeichnet.

Da nach dem Verständnis des Vereins bei der Umsetzung kinderfreundlicher Kommunen Kinderrechts- und Umweltaspekte miteinander verzahnt sind, spielen ökologische Themen in den Aktionsplänen der Kommunen eine wichtige Rolle. Drei Beispiele für Städte, die Projekte zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in ihre Aktionspläne aufgenommen haben:

Auf Grundlage der Agenda 2030 widmet sich die Stadt Eltville den Themen Nachhaltigkeit und Gemeinwohlökonomie ("Fairtrade-Stadt") in einem integrierten Stadtentwicklungsprozess. Die Stadt wurde mehrfach als "TOP3" der nachhaltigen Kleinstädte beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet und nahm am Kongress der Nachhaltigkeit teil. Die Kritik und die Forderungen der "Fridays-for-Future"-Bewegung greift die Stadt dankbar auf, indem sie Jugendlichen auf kommunaler Ebene die Möglichkeit gibt, aktiv an der aktuellen Klimadebatte mitzuarbeiten und basisdemokratisch zu handeln.

Sowohl im Konzept "Kinderfreundliches Stuttgart" als auch im Aktionsplan legt die Stadt Stuttgart einen Fokus auf die Erweiterung von Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Die 2019 erfolgreich gestarteten temporären Spielstraßen und die Fußverkehrschecks für sichere Freizeit- und Schulwege werden verstetigt. Erfahrungen und Ergebnisse fließen in aktuelle stadtweite Konzepte wie den "Masterplan Urbane Bewegungsräume" ein. Während der durch Corona bedingten Schließung von Spielplätzen im Frühjahr 2020 wurden temporäre Spiel- und Bewegungsräume auf Straßen, in Parks und auf Sportanlagen erprobt, um dem Recht von Kindern und Jugendlichen nach Bewegung und Spiel im öffentlichen Raum Rechnung zu tragen.

Die Kommune Weil am Rhein bietet seit 2016 ein niedrigschwelliges Nachtsportangebot in Turnhallen für Jugendliche während der Wintermonate an, das von als Coach ausgebildeten Jugendlichen betreut wird. Außerdem entstehen unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weitere generationsübergreifende Spiel-, Sport- und Gesundheitsangebote im neuen Rheinpark.

© Kinderfreundliche Kommunen e.V.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Bildungsmaßnahmen im Lichte der SDGs 3, 4 und 6 in Deutschland und dem pan-europäischen Raum

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Bildungsbereich
Kommunen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördert die Schaffung von Bildungs- und Wissensgrundlagen in Bezug auf die Zielsetzungsbereiche der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) SDG 3 (3.3 und 3.9), 4 und 6 in Deutschland und dem pan-europäischen Raum durch Finanzierungsmaßnahmen beim Umweltbundesamt (UBA) , bei den Kollaborationszentren der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) in Deutschland auf dem Gebiet der Fortentwicklung der Trinkwasserhygiene und des Wassermanagements sowie zum Protokoll über Wasser und Gesundheit des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen der Vereinten Nationen (VN; United Nations, UN). Bildungsmaßahmen dienen der Einführung der Instrumente von Risikobewertung und Risikomanagement in Wasserversorgungen (Water Safety Plan-Konzept (WSP) der WHO) und leisten somit Beiträge zur Zielerreichung in den SDG 3 und 6. Zur Unterstützung des SDG 4 (Hochwertige Bildung) ist das durch die Bundesregierung geförderte WHO-Kollaborationszentrum für Wassermanagement und Risikokommunikation zur Förderung der Gesundheit an der Universität Bonn zu nennen, welches durch Unterstützung der WHO in Bezug auf die Verbesserung der Wasser- und Abwasserversorgung und Hygiene (WASH) in Schulen für angemessene und gendergerechte Gesundheits- und Bildungsvorrausetzungen auf internationaler Ebene sorgen soll.

Deutschland hat unter dem Protokoll zu Wasser und Gesundheit des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen gemeinsam mit Serbien die Federführung für den Bereich "kleine Systeme" inne. Das WHO Kollaborationszentrum des UBA entwickelt aktuell englischsprachige Schulungsmaterialien für kleine Trinkwasserversorgungen in der pan-Europäischen Region sowie Ansätze dazu, wie auch Wasserversorgungen in entlegenen, ländlichen Gebieten durch Schulungen erreicht werden können. Zur Verbesserung der Finanzierung kleiner Trinkwasserversorgungen wurde im Juli 2020 ein Webinar für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu dem Thema veranstaltet.

Im aktuell geltenden deutschen Trinkwasserrecht sind Ansätze für freiwillige WSP-Maßnahmen (Risikobewertung) bereits enthalten. Ferner sind Vorgaben zur verpflichtenden Risikobewertung und zum Risikomanagement in Wasserversorgungen künftig auf europäischer Ebene durch die erfolgte Revision der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (2020/2184) vorgesehen, in der Anforderungen zur Umsetzung von WSP einen verstärkten Fokus auf das Risikomanagement legen. Um die Umsetzung zu befördern, hat das UBA im Rahmen eines BMG-geförderten Projektes Schulungsmaterialien für Trinkwasserversorger und für Gesundheitsämter entwickelt, die das UBA kostenlos zur Verfügung stellt. Eine Gruppe von Trainerinnen und Trainern wurde durch das UBA in der Anwendung dieser Materialien geschult, um das Angebot von Schulungen durch diese Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu befördern.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Anzahl der Einträge: 2