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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bildungsbereich

Handlungsfeld

Übersicht SDGs:

Übersicht SDG Übersicht SDGs:

Landeskoordinationen BNE und Globales Lernen

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Elf Länder erfahren zurzeit Unterstützung durch die Förderung (finanzierte Stellen) von Landeskoordinationen für BNE durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit Unterstützung von Engagement Global (Baden-Württemberg bis August 2020, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein). Zudem sind Fachpromotoren für das Globale Lernen in den meisten Bundesländern aktiv und unterstützen schulische Bildungsarbeit auf Ebene der Zivilgesellschaft.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Einbindung der schulischen Landesinstitute der Schul- und Kultusministerien

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Zunehmend werden auch die schulischen Landesinstitute bei der Implementierung von BNE beteiligt, unter anderem in Baden-Württemberg (Durchführung von Modellprojekten, Koordinierung des BNE-Schulnetzwerks etc.), Bremen (Lehrkräftefortbildung zu den SDGs), Nordrhein-Westfalen (Arbeitsschwerpunkte BNE in der Lehrplanentwicklung und Lehrkräftefortbildung), Saarland (Zentrum BNE), Sachsen-Anhalt (Pädagogische Arbeitsstelle BNE).

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Berücksichtigung von BNE/Nachhaltigkeit im Hochschulrecht

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

BNE und Nachhaltigkeit (NH) sind schon seit geraumer Zeit grundsätzlich in den Hochschulgesetzen verankert. Verpflichtungen im Kontext BNE/NH lassen sich aus den in den geltenden Hochschulgesetzen verankerten Aufgaben der Hochschulen ableiten.

Bei abgeschlossener (Sachsen-Anhalt), laufender (Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz) oder geplanter Novellierung (Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein) werden das Ob und Wie einer (geeigneten, weitergehenden bzw. expliziteren) Verankerung von BNE/NH im jeweiligen Landeshochschulgesetz geprüft. So ist zum Beispiel das novellierte Hochschulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern Ende 2019 mit einem ergänzten § 3 Absatz 1 ("Die Hochschulen orientieren sich in Forschung, Lehre, Weiterbildung am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung") in Kraft getreten. Ähnlich formuliert das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.07.2020 in § 3 Abs. 8: "Die Hochschulen leisten ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt."

Einzelne Länder sehen jedoch über die Aufnahme von BNE/NH in den allgemeinen Aufgabenkatalog der Hochschulen hinaus keine Notwendigkeit für eine weitergehende Berücksichtigung im Hochschulgesetz. Sie gehen unter Hinweis auf die Verantwortung der Hochschulen davon aus, dass Nachhaltigkeit im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung vor Ort rechtlich gestaltet werden soll und wird (Grundordnungen der Hochschulen) oder greifen das Thema, wie beispielsweise in Thüringen, ergänzend im Zusammenhang mit der jeweils geltenden Rahmenvereinbarung mit den einzelnen Hochschulen auf.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Landeseigene BNE-Agenturen

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Einige Länder haben auch landeseigene Agenturen zur Umsetzung von BNE geschaffen, unter anderem "Fach- und Koordinierungsstelle BNE" in Nordrhein-Westfalen, "Koordinierungs- und Servicestelle BNE" in Sachsen-Anhalt. In vielen Ländern ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit der Schul- und Kultusministerien sowohl mit den Umweltministerien der Länder, die auf Landesebene häufig die Federführung für BNE besitzen, wie auch den Staatskanzleien der Länder zu verzeichnen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Einbindung von BNE in Landesnachhaltigkeitsstrategien der Länder

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Viele Länder stellen – parallel zum Vorgehen im Bund – Bezüge zu den landeseigenen Nachhaltigkeitsstrategien her oder verweisen auf die Länderaktivitäten im Rahmen von UN-Nachhaltigkeitsziels 4 (Sustainable Development Goals, SDGs) beziehungsweise Unterziel 4.7; u.a. in Baden-Württemberg, Brandenburg (BNE als einer der fünf Schwerpunkte), Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen (Ausweisung von BNE als landespezifisches Politikfeld), Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen; Mecklenburg-Vorpommern in Vorbereitung (Grundlage: "BNE-Eckpunktepapier für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern").

Erstmals wird BNE mit Indikatoren mit Bezug zu SDG 4 beziehungsweise SDG 4.7 in einigen Landesnachhaltigkeitsstrategien der Länder hinterlegt, so in Nordrhein-Westfalen 2020 (Anzahl an SDG-Schulen, MINT-Schulen, BNE-zertifizierte außerschulische Bildungs- und Weiterbildungsanbieter), Rheinland-Pfalz (Kriterium: im Bereich Nachhaltigkeit zertifizierte Schulen); geplant in Berlin (Kriterium: SDG-Schulen).

Auch beziehen die Länder BNE und Globales Lernen in die entwicklungspolitische Arbeit ein, so unter anderem in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt.

© Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE-Beauftragte und länderübergreifende Zusammenarbeit

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Während es in einzelnen Ländern Beauftragte gibt oder die Benennung geprüft wird, wird in anderen Ländern die Benennung eher zurückhaltend betrachtet. Bezüglich der länderübergreifenden Zusammenarbeit wird auf die in den Ländern bestehenden Gremien/Beiräte in Sachen BNE/NH verwiesen, zu deren Aufgaben die länderübergreifende Zusammenarbeit bereits gehört.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Landesstrategien BNE

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Außerdem wurden weitere Landesstrategien BNE entwickelt: "Rahmenlehrplan 1-10" in Berlin, "Hamburger "Masterplan BNE", Novellierung der Landesstrategie "Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft Lernen NRW (2016–2020)" geplant für 2020/21 in Nordrhein-Westfalen, "Zukunftskonzeption BNE 2015+" in Rheinland-Pfalz, "Sächsische Landesstrategie BNE" 2019, Schleswig-Holstein (in Entwicklung), "Thüringer Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung" 2019, im Saarland sind BNE und Globales Lernen Teil der entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Akkreditierung von Studiengängen und BNE/Nachhaltigkeit

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Eine Einbeziehung von BNE/NH in Akkreditierungsverfahren ist nicht sachgerecht. Welche Kriterien bei der Akkreditierung von Studiengängen zugrunde gelegt werden, wird in der in allen Ländern gleichlautenden Rechtsverordnung geregelt, die den Studienakkreditierungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2017 näher ausführt. Auf die von der Kultusministerkonferenz am 07.12.2017 beschlossene Musterrechtsverordnung wird verwiesen.

Zugleich wird unterstrichen, dass mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit einzelne Studieninhalte nicht als Akkreditierungskriterium festgelegt werden können. BNE/NH als Studieninhalt kann bei der Akkreditierung von Studiengängen daher nicht generell als Kriterium berücksichtigt werden. Ob und welche Aspekte von BNE/NH in einzelnen Studiengängen enthalten sind, hängt vielmehr wesentlich von den jeweiligen konkreten fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen ab. Dies kann und wird mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich in einem peer review-Verfahren unter Federführung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern überprüft werden. Nachhaltigkeitsaspekte können daher im Rahmen der von den Ländern in der oben genannten Rechtsverordnung festzulegenden fachlich inhaltlichen Akkreditierungskriterien nur implizit berücksichtigt werden, soweit hier eine generelle Festlegung der Ziele von Hochschulbildung erfolgt.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Professuren, die BNE/Nachhaltigkeit in der Denomination tragen

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Voraussetzung für eine aussagekräftige Erhebung ist eine Begriffsklärung.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausschließlich auf die Denomination abzustellen ist, sondern nachhaltigkeitsbezogene Studiengänge einbezogen und die Vielfalt der Bereiche, in denen BNE/NH eine Rolle spielt, abgedeckt sein müssen. Für entsprechende Berichte und Erhebungen wäre außerdem von einem angemessen großen Zeitabstand auszugehen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Hochschulen und die Nachhaltigkeitsstrategien der Länder

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Die weit überwiegende Mehrzahl der Länder verfügt über Nachhaltigkeitsstrategien, Initiativen, Masterpläne oder Leitbilder, in denen die Bereiche Wissenschaft und Hochschulen, unter Berücksichtigung der spezifischen verfassungsrechtlichen Grenzen (Forschung und Lehre), ausdrücklich berücksichtigt sind, und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) besondere Bedeutung zugeschrieben wird und mit denen sektorübergreifende Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden. So hat sich beispielsweise Berlin zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität der Stadt zu erreichen, wozu auch die Hochschulen einen nennenswerten Beitrag leisten (Vgl. Berliner Energiewendegesetz, EWG Bln).

In einigen Ländern werden diese Strategien oder Leitbilder aktuell unter Mitwirkung der Wissenschaftsministerien, unter anderem in interministeriellen Arbeitsgruppen, fortgeschrieben und ausdifferenziert. Beispielhaft zu nennen sind die Fortschreibung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie (2018) und der Brandenburger Strategie (2019) sowie die Verabschiedung von Länderstrategien in Sachsen (Januar 2019) und in Sachsen-Anhalt (2019). In Schleswig-Holstein befindet sich die Strategie in der landesinternen Abstimmung (November 2020). Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird BNE ressortübergreifend in Federführung der Staatskanzlei vorangetrieben.

Modernisierung und Ausbau im Hochschulbereich sollen in allen Ländern unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen und nach Maßgabe der Nachhaltigkeitsstrategien erfolgen. Unabhängig von Zuständigkeiten für den Hochschulbau ist die Einbeziehung der Hochschulen mit ihrem umfangreichen Gebäudebestand in bestehende Klimaschutzpläne, Klimaschutzstrategien und Klimaschutzfonds gewährleistet. In der überwiegenden Mehrheit der Länder sind die Hochschulen zudem einbezogen in (Sonder-)Programme Klimaschutz, energetische Sanierung und/oder klimaneutrale Landesverwaltung beziehungsweise wird die Einbeziehung geprüft. Eine Vielzahl von Hochschulen hat zudem eigene Konzepte für eine klimaneutrale Hochschule, deren Umsetzung in Nachhaltigkeitskommissionen, durch Umwelt- beziehungsweise Nachhaltigkeitsbeauftragte oder sogenannten "green offices" begleitet wird.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Ziel- und Leistungsvereinbarungen/Finanzierung- und Anreizsysteme

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Hochschule

Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind mit ihrer Verknüpfung von inhaltlichen Zielen und Budgetfragen ein bewährtes Steuerungsinstrument.

Zur Berücksichtigung von BNE/NH in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen/Hochschulverträgen bestätigt die überwiegende Zahl der Länder, die dieses Instrument einsetzen, dass BNE/BNE Gegenstand von bestehenden bzw. neu zu verhandelnden Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist. Zum Teil werden das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (WAP BNE) (2015–2019) und der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) in den Vereinbarungen ausdrücklich in Bezug genommen.

Ob und mit welchen Zielen BNE/NH Gegenstand künftiger Verhandlungen mit den Hochschulen sein wird, bleibt zu prüfen und im Miteinander mit den Hochschulen zu gestalten. Der neue Hessische Hochschulpakt 2021 bis 2025 widmet der Nachhaltigkeit beispielsweise ein eigenes Kapitel und legt explizit fest, dass im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen konkrete, für die jeweilige Hochschule erreichbare Ziele im Bereich Nachhaltigkeit vereinbart und deren Erfüllung im Rahmen eines gesonderten Budgets, des sog. Profilbudgets, honoriert wird.

Zurückhaltend beurteilt die Mehrzahl der Länder die Notwendigkeit und Wirksamkeit zusätzlicher Finanzierungs- und Anreizsysteme. Die Relevanz der Nachhaltigkeitsproblematik ist von den Hochschulen anerkannt. Außerdem fehlen geeignete quantitative Nachhaltigkeitskennzahlen, die eine der Voraussetzungen für die Integration in die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) wären. Unter Hinweis auf die grundsätzliche Problematik der Parametrisierung politischer Programmatiken birgt ein eigener Indikator "Nachhaltigkeit" die Gefahr, dass über die Notwendigkeit der Operationalisierung (Messbarkeit der Zielerreichung) eine inhaltliche Einengung auf die gemessenen Zielerreichungsparameter erfolgt. Nachhaltigkeit soll aber als allumfassende Strategie alle Leistungsdimensionen und Aktivitäten durchdringen. Für die im NAP BNE angeregte Entwicklung eines Sets von Indikatoren, das den Grad der Umsetzung von BNE/NH in Forschung, Lehre, Betrieb und Transfer von Hochschulen anzeigt, sieht die Mehrzahl der Länder im Interesse eines länderübergreifenden Verständnisses den Bund als Akteur und unterstreicht zugleich die Bereitschaft, den Bund zu unterstützen und Überlegungen der Länder einzubringen. Dieses Set und seine mögliche Berücksichtigung wären dann in den Verhandlungen mit den Hochschulen zu prüfen und umzusetzen.

Beispiele für eine ergänzende programmatische Förderung von BNE/NH durch die Länder sind das bereits 2013 aufgelegte Förderprogramm "Wissenschaft für Nachhaltige Entwicklung" des Landes Niedersachsen, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030), in dessen Rahmen auch den Hochschulen Fördermöglichkeiten offenstehen, oder die Zuschussvereinbarungen des Freistaates Sachsen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

BNE als Aufgabe der Bildungssysteme der Länder: Gesetzliche und untergesetzliche Verankerung von BNE

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK)

Bildungsbereich
Schule

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wird im Jahr 2020 von den Kultus- und Schulministerien verstärkt als wichtige Aufgabe des Bildungssystems Schule verstanden. Die meisten Länder haben BNE als Querschnittsaufgabe des schulischen Lernens gesetzlich und untergesetzlich verankert: unter anderem ressortübergreifende "Gesamtstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung" in Baden-Württemberg, BNE als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel ("LehrplanPLUS") in Bayern, Verankerung von "nachhaltiger Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen" in den Schulgesetzen von Berlin (insbesondere § 3 Abs. 3) und Brandenburg, BNE als Aufgabe des Bildungssystems in der Landesverfassung Brandenburgs, "Hamburger Masterplan BNE“, BNE als "besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe" im hessischen Schulgesetz (Neufassung 30.6.2017, § 6 Abs. 4), Verwaltungsvorschrift "Bildung für nachhaltige Entwicklung an allgemeinbildenden Schulen" und Verankerung von BNE im Schulgesetz (§§ 3 und 5) in Mecklenburg-Vorpommern, für Anfang 2021 geplanter BNE-Erlass in Niedersachsen, Verankerung von BNE in den Schulgesetzen des Landes (§ 1: "Verantwortungsbewusstsein (…) für die globalen Nachhaltigkeitsziele fördern“) sowie "Zukunftskonzeption Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2015+" in Rheinland-Pfalz, Sachsen vom 26.4.2017 (§ 1 Abs. 6), Sachsen-Anhalt (§ 1 Abs 2 (7).

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