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Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Einmal pro Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Bericht) vor. In dem nun vorliegenden Bericht werden die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen und weiterer Akteure von Mitte 2017 bis Mitte 2021 dargestellt.

Aufgeschlagenes Buch Aufgeschlagenes Buch
Aufgeschlagenes Buch © Adobe Stock / monticellllo

Es ist bereits der siebte BNE-Bericht der Bundesregierung, der nun mit einigen Neuerungen vorgestellt wird: Die Aktivitäten des Bundes, der Länder, der Kommunen und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure werden entlang der Bildungsbereiche benannt, so wie sie auch im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführt werden. Zu frühkindlicher Bildung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschule, non-formalem und informellem Lernen/Jugend sowie zu den Kommunen entsteht jeweils ein thematischer Überblick. Jeder Beitrag wird zudem den 17 Nachhaltigkeitszielen aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zugeordnet, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs.

Auch neu ist die digitale Aufbereitung des Berichts hier auf dem BNE-Portal. Der BNE-Bericht wird erstmals online dargestellt, eine Datenbank beinhaltet zudem die Beiträge der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Filterfunktionen bieten die gezielte Auswahl nach Akteurinnen und Akteure, nach Bildungsbereichen und nach Handlungsfeldern an. Damit steht der Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung jederzeit allen offen, die sich insbesondere für die Fortschritte in der strukturellen Verankerung von BNE interessieren.

BNE-Bericht der Bundesregierung 2021 (PDF barrierefrei | 9,4 MB)

BNE-Bericht: Drucksache des Bundestages (PDF extern | 10,4 MB) (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure

Die in dieser Datenbank wiedergegebenen Beiträge ordnen sich nach den im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) aufgeführten sechs Bildungsbereichen – Frühe Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, non-formales und informelles Lernen/Jugend und Kommunen – und den jeweils zugeordneten Handlungsfeldern. Des Weiteren werden übergreifende Beiträge, die mehrere Bildungsbereiche betreffen bzw. in den einzelnen Bildungsbereichen mehrere Handlungsfelder bedienen, übergeordnet aufgeführt.

Innerhalb jedes Bildungsbereichs gilt es hervorzuheben, dass sich die Zusammenstellung der Beiträge der Ressorts, Kommunen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure stark von der Zusammenstellung der Beiträge der Länder unterscheidet, die innerhalb ihrer Länderkonferenzen zusammengefasst wurden und insofern nicht gleichzustellen sind.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Beiträge auf die sechs Bildungsbereiche zzgl. übergreifender Bereich verteilen. 

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen je Bildungsbereich herunterladen [PDF | 278 KB].

Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der Zuordnungen der einzelnen Beiträge nach Bildungsbereichen (n=274) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

SDG-Zuordnung

Bei den einzelnen Beiträgen ist kenntlich gemacht, auf welches/welche der 17 UN Nachhaltigkeitsziel(e) (Sustainable Development Goals, SDGs) dieser einzahlt. Eine Zuordnung zum Bildungs-SDG Nr. 4 und somit dem BNE-Unterziel 4.7. war dabei Ausschlusskriterium zur Aufnahme in den BNE-Bericht. Durch die Herstellung von Querbezügen zu weiteren SDGs soll eines der zentralen Ziele des "BNE 2030" unterstützt werden: Nämlich aufzuzeigen, welchen Beitrag BNE zur Agenda 2030 insgesamt leistet. BNE/SDG 4 hat eine Sonderstellung bei den Nachhaltigkeitszielen inne, indem es sowohl Ziel als auch Motor für die Erreichung aller anderen Ziele ist. Ohne Bildung als Fundament ist beispielsweise die Erfüllung des Ziels 12 "Nachhaltiger Konsum" nur schwerlich zu erreichen.

Die folgende Grafik bietet einen Überblick darüber, wie sich die SDG-Zuordnungen aller Beiträge insgesamt im Bericht verteilen.

Hier können Sie das PDF mit allen Grafiken aus dem BNE-Bericht zu den Beiträgen mit SDG-Zuordnung je Bildungsbereich herunterladen (PDF, 502KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend)
Absolute Häufigkeit der SDG-Zuordnungen in den einzelnen Beiträgen (n=1.413) (alle Bildungsbereiche inkl. Übergreifend) © BMBF

Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Träger etablieren BNE

Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK)

Bildungsbereich
Frühkindliche Bildung

Bei der Ausgestaltung eines institutionellen Auftrags von Trägern muss berücksichtigt werden, dass die Träger ihre pädagogische Ausrichtung im Rahmen der in den Bundesländern jeweils gültigen gesetzlichen Grundlagen für die Kindertagesbetreuung gestalten.

Demnach fungieren die Länderministerien hierbei steuernd, aber nicht anordnend.

Es gilt also, die Träger für die Etablierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in ihren Einrich-tungen zu motivieren, sie ausreichend zu beteiligen und ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Verankerung in institutionellen Konzepten als sinnvoll erkannt und vollzogen wird.

Dies vorausgeschickt ergeben sich aus den Rückläufen der Bundesländer unterschiedliche Ansatzpunkte, um die Träger zur institutionellen Verankerung der frühkindlichen BNE zu veranlassen.

In Hamburg soll dazu beispielsweise perspektivisch unter anderem ein Beschluss der Vertragskommission Kinderta-gesbetreuung (VK Kita) herbeigeführt werden: ein Entscheidungs- und Steuerungsgremium, in dem die Kita-Verbände vertreten sind. Eine Selbstverpflichtung der Träger soll durch eine Änderung des Landerahmenvertrages Kita als bindendes Element dienen. Darüber hinaus soll es, initiiert von der zuständigen Sozialbehörde (dem Länderministerium), begleitend unterstützende und beratende Maßnahmen wie Handreichungen, Fortbildungen und gegebenenfalls Fachtagungen geben. Außerdem sollen Regelungen und Vorschriften gemeinsam mit den Trägern auf fördernde und hemmende Aspekte überprüft werden, damit gegebenenfalls eine BNE-fördernde Anpassung erfolgen kann. Brandenburg gibt an: "Die Aufgabe der Kita, mit den Kindern alltagsintegriert verantwortungsvoll mit der Umwelt umzugehen, ist bereits im Brandenburgischen Kita-Gesetz verankert. Eine explizite Nennung der BNE wird im Rahmen der Kita-Rechtsreform in Brandenburg geprüft und gegebenenfalls ab 2023 gesetzlich verankert".

Dazu gibt es sicher noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, über die in den einschlägigen Bund-Länder-Gremien beraten werden könnte. Ein anregender Austausch hierzu wäre dienlich und könnte zu einer Best Practice-Praxis beitragen.

Dieser Beitrag trägt zur Erreichung folgender SDGs bei:

Anzahl der Einträge: 1