Schleswig-Holstein
Zertifizierung von außerschulischen Bildungseinrichtungen
Bildungsbereich: Außerschulische und Weiterbildung
Maßnahme Nr. 23
Ziele
Mit der Zertifizierung von außerschulischen Bildungseinrichtungen der Umweltbildung und des Globalen Lernens soll eine Qualitätssteigerung und eine ständige Weiterentwicklung der betreffenden Einrichtungen im Sinne der BNE erreicht werden. Die Zertifizierung soll für die potenziellen Nutzer/innen (Schulen, Touristen, Kommunen u. a.) die Qualität der Arbeit hervorheben. Auch andere Weiterbildungsanbieter sollen diese Zertifizierung nutzen können.
Ausgangssituation
Acht Verbände hatten 2004 mit dem Umweltministerium und dem Bildungsministerium eine Vereinbarung für die Zertifizierung abgeschlossen. Eine mittlerweile 15-köpfige Kommission aus den Bereichen Umweltbildung, Globales Lernen, Forst, Landwirtschaft und Jugendbildung berät die Antragsteller, prüft Anträge und spricht Empfehlungen für oder gegen Zertifizierungen aus. Die Zertifikate werden von der Bildungsministerin und dem Umweltminister gemeinsam vergeben. Die Geschäftsstelle der Zertifizierung befindet sich im Umwelt- und im Bildungsministerium. Mittlerweile werden die Zertifikate nur noch einmal im Jahr vergeben.
Entwicklungsschritte und Akteure
Die Kommissionsmitglieder aus den Verbänden und Ministerien (einschließlich ihrer Ämter) haben in den ersten zweieinhalb Jahren die Kriterien zum Teil präzisiert. Im August 2007 gab es bereits 26 zertifizierte "Bildungspartner/innen" bzw. "Bildungszentren für Nachhaltigkeit". Insgesamt wurden 32 Anträge eingereicht. Es ist keine jährliche Steigerung, aber ein gleichbleibendes Interesse zu verzeichnen. Es wurden jährliche Selbstevaluationen eingeführt,
die allerdings nicht vor Ort von der Kommission überprüft werden. Da die Zertifikate nur drei Jahre gelten, sind 2007 von der Kommission die Bedingungen für eine Zweitzertifizierung festgelegt worden. Diese gehen nicht über die ursprünglichen Kriterien hinaus; die Antragsteller müssen jedoch in einer Zielvereinbarung zum Ausdruck bringen, in welcher Hinsicht sie sich für die nächsten drei Jahre neue Ziele gesteckt haben. Die Zielvereinbarung beinhaltet auch die Beratung und Zustimmung durch die Kommission. Seit 2007 wird erstmals die Kommission fortgebildet. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitglieder auf dem neusten Stand des BNE-Diskurses sind, sodass bei der Bewertung der Anträge von einem gemeinsamen Basiswissen ausgegangen werden kann. Ziel der Fortbildung ist eine weitere Professionalisierung (z. B. Abnahme von geprüften Begutachtern), die ohne zusätzliche finanzielle Förderung jedoch nicht erfolgen kann. Das schleswig-holsteinische Zertifizierungssystem stieß auch in Mecklenburg-Vorpommern, in Baden-Württemberg, und bei der UMK-adhoc-AG zur UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" auf Interesse und wurde im November 2007 in NRW vorgestellt.
Überprüfungskriterien
Wie viele Antragsteller/innen gibt es jährlich und wie viele erhalten ein Zertifikat?
Wie viele der Zertifizierten stellen den Antrag auf Zweitzertifizierung?
Wächst der Bekanntheitsgrad dieser Maßnahme bei den potenziellen Nutzer/innen?
Bei welchen Anlässen wird auf die Maßnahme hingewiesen?
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